Beschlussvorlage - BV/12/22/272

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den Bebauungsplan Nr. 44 "Alte Feuerwehr" auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gemeinbedarfseinrichtung unter dem Aspekt der Bestandserhaltung und Entwicklung zu schaffen. Die Gemeinde verfolgt die Errichtung eines Kinder- und Jugendfreizeitzentrums als "Station junger Naturforscher und Techniker" im alten Feuerwehrgebäude am Dünenweg.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 11. Januar 2022 bis einschließlich 10. Februar 2022 durchgeführt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit dem Vorentwurf beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden gewertet und geprüft. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben.

Es ergeben sich:

- zu berücksichtigende,

- teilweise zu berücksichtigende und

- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Die Planunterlagen werden gemäß dem Abwägungsergebnis angepasst bzw. ergänzt.

 

Es ergeben sich Ergänzungen und Hinweise, die im Rahmen der weiteren Vorbereitung der Planunterlagen (Entwurf) zu berücksichtigen sind. Diese betreffen folgende Belange.

- Landkreis NWM, Bauleitplanung: Das Entwicklungsgebot für den vorliegenden Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist eingehalten.

- Landkreis NWM, Denkmalschutzbehörde: Durch die vorliegende Planung ist keine Beeinträchtigung des Baudenkmals Strandpromenade 1, Boltenhagen, Lesehalle, zu befürchten.

- Landkreis NWM, Untere Wasserbehörde: Die Regelung der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers ist im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes vorzunehmen. Zum Hochwasserschutz enthalten die Planunterlagen bereits entsprechende Angaben.

- Landkreis NWM, Immissionsschutzbehörde: keine Regelung im Bebauungsplanverfahren erforderlich.

- Landkreis NWM, Untere Naturschutzbehörde:

  • Da der Geltungsbereich, insbesondere die Gemeinbedarfsfläche, innerhalb des 150 m – Küstenschutzstreifens der Ostsee (§ 29 NatSchAG M-V) liegt, ist ein Antrag auf Ausnahme während des Planaufstellungsverfahrens zu stellen.
  • Bewertung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft, Darstellung und Festlegung geeigneter Kompensationsmaßnahmen: zusätzliche Eingriffe ergeben sich nicht, da bauliche Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Gebäudefläche nur zur Anpassung des Gebäudebestandes an die aktuellen Anforderungen, wie z.B. Wärmeschutz, erfolgen sollen. Waldwege sind zulässig.
  • Baum- und Alleeschutz: für die Alleebäume (geschützt gemäß § 19 NatSchAG M-V), die sich zwischen dem Gehweg und dem Dünenweg befinden, sind die Wurzelschutzbereiche in den Bebauungsplan aufzunehmen. Eingriffe in den geschützten Baumbestand sind zu vermeiden; ansonsten Antragstellung erforderlich.
  • Artenschutz: Artenschutzfachbeitrag für die Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse ist zu erstellen.

- Amt für Raumordnung und Landesplanung: Das Vorhaben am gewählten Standort wird aus raumordnerischer Sicht bei Berücksichtigung der Entwicklung eines Bestandsgebäudes im Außenbereich sowie der Wahrung der Schutz-Funktion des Küstenschutzwaldes mitgetragen.

- Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: zur Vermeidung von Verwechslungen mit Schifffahrtszeichen Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan.

- Forstamt: Zustimmung zum Vorhaben und zum Bebauungsplan. Nutzung nur gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hinweise zur regelmäßigen Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Baumbestandes.

- Zweckverband: Gewährleistung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung über bestehende Anlagen des Zweckverbandes. Nachweis der Regenwasserversickerung bzw. –ableitung vor Satzungsbeschluss. Hinweis zur Löschwasserversorgung (Hydrant).

- Amt Klützer Winkel: Einschätzung der Löschwassersituation (Grundschutz) als gesichert.  

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches nach dem Regelverfahren.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben.

Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie der zugehörigen Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 wird wie folgt begrenzt:

-  im Norden: durch die Strandpromenade,

-  im Osten: durch den Küstenschutzwald,

-  im Süden: durch den Küstenschutzwald,

-  im Westen: durch den Dünenweg.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 44 inklusive der zugehörigen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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