Beschlussvorlage - BV/04/21/087

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Ergänzung 07.04.2022

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich am 30.03.2022 per Mail dahingehend geäußert, dass eine Absperrung von Strandabschnitten, an denen Sandregenpfeiferpaare brüten, aufgrund der Zugriffsverbote nach § 44 Absatz 1 BNatSchG für die Brutzeit unumgänglich ist.

Einen Teilbereich des Strandes als Weg zu nutzen kommt aufgrund der wiederholten Störung des Brutgeschehens nicht in Frage, da in diesem Fall § 44 Absatz 1 Punkt 2 verletzt wird. Es läge eine „erhebliche Störung vor“, da bei einem einzelnen Brutausfall von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population auszugehen ist, da es nur so wenig Brutpaare gibt.

 

Die Absperrung muss so gut wie es eben geht gewährleisten (ggf. auch durch Anbringung entsprechender Informationen), dass keine Menschen den Strandabschnitt betreten. Es ist darauf hinzuweisen, dass man sich bei einer Zuwiderhandlung und nachweislichen Störung nach §71 BNatSchG im Strafrecht bewegt und es sich um keine einfache Ordnungswidrigkeit handelt.

 

Ergänzung 15.02.2022:

Wie von den Bauausschussmitgliedern am 28.10.2021 gefordert, wurde der Antrag konkretisiert (siehe auch Anlagen):

Für die Beruhigung des Bruthabitats der streng geschützten Sandregenpfeifer wird eine Sperrung des Brooker Strandes vom 15.04. – 15.08. vorgeschlagen.

 

Spaziergänger/Wanderer sollen über die Brooker Höhe umgeleitet werden. Zur Hervorhebung der landschaftlichen Besonderheit „Brooker Höhe“, könnte evtl. eine

schöne Informationstafel auf dem ca. 23 m hohen Aussichtspunkt angebracht werden.

In der beilegenden Karte ist die Lage der Absperrungen eingezeichnet. Zur Absperrung soll orangefarbenes Litzenband, welches an Glasfaserstäben befestigt wird, eingesetzt werden.

 

Am westlichen und östlichen Absperrband sollten Hinweisschilder die Strandwandernden auf

die Umleitung über den Rad- und Wanderweg durch das NSG „Brooker Wald“ hinweisen,

um die Bruthabitate des streng geschützten Sandregenpfeifers nicht zu stören.

Am SZ 12 sollte zusätzlich schon frühzeitig auf die zu erwartende Umleitung hingewiesen

werden, damit Strandwandernde schon dort die Umleitung nutzen. (Entwurf eines Umleitungsschildes liegt den Anlagen bei.)

Badegäste können den Strandabschnitt vom SZ 12 bis zur östlichen Absperrung zum Lagern nutzen.

 

Die von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises NWM bemängelte illegale Nutzung von Trampelpfaden vom Radweg hinunter zum Strand, welche gegen die Naturschutzgebietsverordnung (NSG „Brooker Wald“) verstößt, haben die Schutzgebietsbetreuerinnen am 9.02.2022 mit dem stellvertretenden Revierförster Felix Wolfgram besprochen.

Eine Lösung ist hier schwierig zu finden. Konstruierte Barrieren vor den illegalen Wegen

rufen neue Trampelpfade daneben hervorrufen.

Als „Not“-Lösung könnte an den beiden Problemstellen, (1.: oben am Radweg (östliches

NSG-Schild), 2.: am Picknickplatz), eine temporäre Absperrung mit dem gleichen Litzenband

erfolgen. Zusätzlich müssten Hinweisschilder zum Störungsverbot streng geschützter Arten

(hier: Sandregenpfeifer) angebracht werden. Generell gilt im Naturschutzgebiet „Brooker

Wald“ das Verbot, Wege zu verlassen, ganzjährig.

 

Für den Aufbau wird eine gemeinsame Aufbau-Aktion mit dem Bürgermeister, evtl. anderen

Vertreter*innen der Gemeinde Kalkhorst, den Schutzgebietsbetreuer*innen und anderen

Interessierten vor, zu der auch die Presse eingeladen wird.

Die Markierung des Naturschutzgebietstrandes als „Sandregenpfeifer-Strand“ wäre eine schöne Willkommensgeste für den in Deutschland vom Aussterben bedrohten kleinen Strandbrüter, die die naturfreundliche (z.B. „bienenfreundliche“) Einstellung der Gemeinde Kalkhorst unterstreichen würde.

Eine mögliche Pressemitteilung mit folgendem Titel könnte vorbereitet werden:

„Gemeinde Kalkhorst startet Artenschutzprojekt für den Sandregenpfeifer“

 

Die Erstellung der Schilder (Nutzung vorhandener Schilder), das Monitoring, die Kontrolle der Absperrung nach Hochwasserereignissen und die Besucherlenkung sowie -information könnte der Verein Naturraum Klützer Winkel im Rahmen der Natura 2000-Gebietsbetreuung und in ehrenamtlicher Tätigkeit durchführen.

 

Der Gemeinde könnten Kosten entstehen, z.B. für Pressemitteilungen, oder sofern neue Informationsschilder gedruckt werden sollen, z.B. mit "Gemeinde Kalkhorst" darunter oder für eine Tafel auf der Brooker Höhe.

 

Die Gemeinde wird gebeten zu beraten, ob sie einer Sperrung wie vorgeschlagen zustimmt. 

----------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------

Sachverhalt:

In diesem Jahr wurde der Strandabschnitt entlang des NSG „Brooker Wald“ während der Brutzeit des Sandregenpfeifers durch den Naturraum Klützer Winkel e.V. gesperrt, um die Gelege des streng geschützten Strandbrüters zu schützen. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden Hinweisschilder aufgestellt und Litzenband gespannt. Außerdem wurden Schilder an der östlichen und westlichen Grenze des NSG-Strandes angebracht, um Wander etc. auf den Höhenweg (Rad- und Wanderweg durch den Brooker Wald) umzuleiten.

 

Eine temporäre Sperrung des Strandes aus Artenschutzgründen ist rechtlich möglich und angemessen. Dies ergab auch eine Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V.

 

Die Gemeinde wird gebeten, abzustimmen, ob eine temporäre Sperrung des genannten Strandabschnittes auf ca. 700 m Länge auch in der kommenden Saison erfolgen soll. Es wäre zu klären, durch wen die Sperrung umgesetzt wird bzw. wer Kosten für Material etc. trägt.

 

Die Verwaltung hat bei der Unteren Naturschutzbehörde angefragt, ob diese Maßnahme als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden könnte. Eine Rückmeldung der UNB liegt noch nicht vor. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst fasst den Grundsatzbeschluss, den Strandabschnitt entlang des NSG Brooker Wald regelmäßig während der Brutsaison des Sandregenpfeifers zu sperren, wie im Antrag des Naturraum Klützer Winkel e.V. beschrieben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...