Beschlussvorlage - V Ziero/20/14317-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Zierow hat auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Nr. GV Ziero/18/12674  vom 14.08.2018 Gespräche mit Vertretern des Amtes Klützer Winkel, des Amtes Grevesmühlen-Land sowie der Stadtverwaltung aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde am 15.08.2019 eine Konsultation im Ministerium für Inneres und Europa, Referat für kommunale Angelegenheiten, wahrgenommen. Im Ergebnis dessen ist Folgendes festzustellen:

 

Das Innenministerium würde gemäß § 125 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) den Wechsel der Gemeinde Zierow zum Amt Grevesmühlen-Land dahingehend begleiten, dass nach entsprechendem Antrag der Gemeinde Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden, Ämter und der Kommunalaufsicht eingefordert werden. Danach würde das Innenministerium eine Abwägung vornehmen und eine Entscheidung treffen.

 

Einvernehmlich zwischen dem Amt Klützer Winkel, dem Amt Grevesmühlen-Land und der Stadt Grevesmühlen wurde anschließend der Umfang der erforderlichen Maßnahmen sowie die Abschätzung finanzieller Auswirkungen vorgenommen. Im Ergebnis dessen ist festzustellen, dass bei einem Wechsel der Gemeinde Zierow einmalige und fortwährende Mehrkosten beim Amt Klützer Winkel und für die Leistungen der Stadtverwaltung Grevesmühlen wie folgt entstehen werden:

 

  1. Einmalige Aufwendungen:

 

Einmalige Aufwendungen ergeben sich im Zuge der Übertragung der Verwaltungsleistungen. Sie entstehen bei der Stadt Grevesmühlen, die die Verwaltungsleistungen für das Amt Grevesmühlen-Land erbringt und beim Amt Klützer Winkel, das Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen muss.

 

Sie sind folgendermaßen anhand von Kostenabfragen bei Dienstleistern und Stundenkalkulationen abgeschätzt worden:

 

Stadt Grevesmühlen für Softwareanpassungen, Datenübertragungen, und –einpflege

22.000,- €

Amt Klützer Winkel für die Aufarbeitung der Daten      11.000,- €

 

Diese Aufwendungen werden teilweise in 2020 und teilweise 2021 fällig. Abzurechnen und von der Gemeinde Zierow zu erstatten sind die belegten tatsächlichen Kosten. Konkrete Regelungen sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Beteiligten zu vereinbaren.

 

  1. Fortwährende Mehraufwendungen

 

Fortwährende Mehraufwendungen, die jedes Jahr entstehen werden, fallen bei der Stadt Grevesmühlen an, da diese die Verwaltungsleistungen für das Amt Grevesmühlen-Land auf Basis des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 13.05.2019 übernommen hat. Der Vertrag ist als Anlage 1 beigefügt. Sie ergeben sich aus dem zusätzlichen Leistungsumfang, der allein durch die Aufnahme der Gemeinde Zierow in das Amt Grevesmühlen-Land resultiert.

 

Fortwährender Mehraufwand abgeschätzt fiktiv für 2020    158.000,- €

 

Grundlage für die Ermittlung dieser fortwährenden Mehraufwendungen fiktiv für das Jahr 2020 ist die Annahme, dass drei zusätzliche VBEs mit unterschiedlicher Qualifikation und dementsprechender Vergütung zusätzlich eingestellt werden müssen. Konkrete Zahlen für die Folgejahre sind aktuell nicht ermittelbar, da z.B. Lohnsteigerungen und zukünftige Personalbedarfe sowie Beschlüsse nicht vorweg bestimmt werden können.

 

Die fortwährenden Mehraufwendungen werden durch die erhöhte Verwaltungsumlage abgedeckt. Diese wurde anhand der aktuell vorliegenden Annahmen zu Mehraufwendungen und geänderten Bevölkerungsanteilen von Stadt und Amt  fiktiv für 2020 ermittelt. Grundlage hierfür ist die Berechnungsformel gem. § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Weiterführung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land.

 

Weitere Aufwendungen des Amtes Grevesmühlen-Land werden durch die Amtsumlage gedeckt (z.B. für gemeinschaftliche Investitionen etc.). Auf Basis des bestehenden Haushaltes des Amtes Grevesmühlen-Land für das Haushaltsjahr 2019/20 ergibt sich überschlägig eine Amtsumlage von                                                                                                                                                                                                                                                                                                1,514 Mio. €.

 

Nach Steuermesszahlen und Bevölkerungsanteilen der einzelnen Gemeinden würde sich beispielhaft für 2020 für die Gemeinde Zierow eine Amtsumlage von                             130.000  €

ergeben.

 

Dabei ist ausdrücklich zu betonen, dass dies Schätzungen fiktiv für das Jahr 2020 sind, die auf aktuellen Daten, Beschlüssen und Rechtsgrundlagen beruhen und keinerlei Aussagekraft für die tatsächlich zur Rede stehenden Amtsumlagen ab 2021 haben.

 

 

  1. Zusätzliche Aufgaben

 

Das Amt Klützer Winkel hat einzelne gemeindliche Aufgaben übertragen bekommen und erbringt seitdem die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Dies betrifft beispielsweise die dauerhafte Parkraumbewirtschaftung. Die Stadtverwaltung Grevesmühlen erbringt diese Leistungen derzeitig in keiner der Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land. Insofern ist im Zusammenhang mit dem Amtswechsel zu klären, durch wen solche Leistungen zukünftig zu erbringen sind und wie diese zu finanzieren sein werden. Der geschätzte fiktive Jahresaufwand für solche Leistungen beläuft sich auf                                                        33.000,- €.

 

Als Begründung für den angestrebten Wechsel des Amtes werden folgende Inhalte im Antrag an das Ministerium für Inneres und Europa angeführt:

 

„Die Gemeinde Zierow mit ihren ca. 790 Einwohnern ist östlich von der Gemeinde Hohenkirchen, nördlich von der Gemeinde Gägelow sowie westlich von der Hansestadt belegen. Die Ostsee im Bereich der Wismarbucht grenzt mit einer Küstenlinie von ca. 2 km an die Gemeinde. Die Gemeinde hat nur Ortsteile Zierow, Eggerstorf, Fliemstorf, Landstorf und Wisch.

 

Seit 2016 ist die Gemeinde Zierow anerkannter Erholungsort. Dies spiegelt u.a. wieder, dass sowohl die Naturausstattung des Binnenlandes als auch die westmecklenburgische Küstenlandschaft erhebliches touristisches Potenzial aufweisen. Dies prägt auch die Wirtschaftskraft und Beschäftigungsstruktur innerhalb der Gemeinde. Sie ist geprägt durch touristische Dienstleistungen, neben dem Campingplatz und zwei Hotelbetrieben vorwiegend im Kleingewerbe. Nennenswert sind weiter die landwirtschaftliche Berufsschule im Zierower Gutshaus als Bildungseinrichtung und ein landwirtschaftliche Unternehmen sowie ein Reitstall als Arbeitgeber. 

 

Die Gemeinde verfügt über keine eigene Kurverwaltung, hat aber seit dem 01.06.2018 eine Vollzeitstelle zur Koordinierung der touristischen Aktivitäten und der Verwertung der Kurtaxe eingerichtet. Im Gemeindezentrum befindet sich ebenfalls eine Tourismuszentrale mit Angeboten und Informationen der Region  für Gäste und Einheimische.

 

Die Gemeinde wird seit 2006 durch das Amt Klützer Winkel verwaltet. Vordem war Zierow durch das im gleichen Zuge aufgelöste Amt Gägelow verwaltet worden. Die Gemeindevertretung hat nunmehr in der Sitzung am 25.07.2018 den Beschluss gefasst, zu dem Amt Grevesmühlen-Land wechseln zu wollen. Diese Entscheidung erfolgte nach Abwägung der Sachzusammenhänge sowie nach intensiver Kontakte mit Vertretern des Amtsausschusses sowie eingehender Beratung mit der Stadtverwaltung Grevesmühlen, die die Amtsgeschäfte für das Amt Grevesmühlen-Land übernommen hat.

 

Der Amtswechsel ist für den formellen Übergang zum 01.01.2022 vorgesehen.

 

Das Amt Grevesmühlen-Land verfügt aktuell über neun Gemeinden, die seit 2004 im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Grevesmühlen von der Stadtverwaltung Grevesmühlen in ihren Amtsgeschäften betreut werden. Ab 01.01.2019 erfolgt gemäß bestehender Beschlusslage eine weitere Gemeindefusion, so dass sich die Anzahl der Gemeinden des Amtes auf acht reduziert. Die aktuelle Einwohnerzahl nach offizieller Statistik des Landes beträgt 8.443 Einwohner (Stand: 30.06.2017). Die Gemeindegrößen betragen hierbei von ca. 330 bis 2.600 Einwohner.

 

Der beabsichtigte Wechsel des Amtes gem. 125 Abs. 6 KV -MV ist hiernach wie folgt begründet:

 

Die Gemeinden Zierow und Gägelow sind geschichtlich seit mehreren Jahrhunderten eng miteinander verbunden. Insbesondere das Kirchspiel Proseken, zu dem auch die Gemeinde Zierow gehört, prägte diese Gemeinsamkeit und spielt noch heute in der Wahrnehmung der Bevölkerung  beider Gemeinden eine wesentliche Rolle. Zudem besaßen  die Gutsbesitzer in Zierow, die Familie  von Biel, Ländereien in der heutigen Gemeinde Zierow genauso wie im Gebiet der heutigen Gemeinde Gägelow und bewirtschafteten diese einheitlich. Diese für den ländlichen Raum besonders prägende Struktur wurde zu DDR-Zeiten zudem durch die Kollektivierung in einer LPG weitergeführt.  Und noch heute bewirtschaften Landwirtschaftsbetriebe über die Gemeindegrenzen hinweg ihre landwirtschaftlichen Flächen.

 

Auch nach der Wende war entsprechend der historischen Bezüge folgerichtig ein gemeinsames Amt u.a. mit der Gemeinde Gägelow mit Sitz in Gägelow geschaffen worden. Dieses ist dann jedoch 2006 aufgrund einer Verordnung des Landes aufgehoben worden und hiernach die einzelnen Gemeinden auf Nachbarämter aufgeteilt worden. Hierbei wurde die Gemeinde Gägelow dem Amt Grevesmühlen-Land zugeordnet – auch auf eigenen Wunsch -, die Gemeinde Zierow hingegen zum Amt Klützer Winkel, ohne dass den heutigen Akteuren bekannt ist, dass hierzu eine aktive Willensbekundung der Gemeindevertretung vorlag. 

 

Vielmehr zeigte der darauf folgende Zeitraum auf, dass durch die damit abgekoppelte Verwaltung  der beiden benachbarten Gemeinden Nachteile für die Gemeinde Zierow erwuchsen. Dabei zeigen sich in verschiedensten Lebensbereichen, dass durch die künstliche Trennung bestehender Vernetzungsstrukturen Erschwernisse vorliegen. 

 

Zum Beispiel sind die Feuerwehren der Gemeinden Gägelow und Zierow zwar aufgrund ihrer räumlichen Nähe und jeweiligen Ausstattung in ständiger gegenseitiger Hilfeleistung und jeweils wesentlicher Bestandteil der übergeordneten Ausrückeordnung. Die konkrete Abstimmung untereinander z.B. bei der Erarbeitung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung ist aber strukturell dadurch erschwert, dass die beiden Feuerwehren nicht in einer Amtsfeuerwehr zusammen gefasst sind. Dies wird aktuell lediglich dadurch gewährleistet, dass der bestehende gute persönliche Kontakt zwischen den beiden Feuerwehren dieses Defizit teilweise ausgleicht.

 

Die Schulkinder aus der Gemeinde Zierow sind der Grundschule Proseken/Gemeinde Gägelow zugeteilt (akt. ca. 26 Schüler aus der Gemeinde). Dies gilt auch für die Regionalschule Proseken (akt. ca.36 Schüler aus der Gemeinde). Auf das Gymnasium Grevesmühlen gehen akt. 10 Jugendliche aus der Gemeinde Zierow. Die Zahl der Schülerzahlen ist stetig wachsend.  In diesem Zusammenhang erwachsen für die Verwaltung besondere Abstimmungsbedarfe, da Schullastenausgleiche in erheblichem Umfange berechnet werden und untereinander abzurechnen sind. Die Nutzung der Kindertagesstätten zeigt ein ähnliches Bild.  Mehr als 40 Kinder aus Zierow nutzen den Hort und die Kita in Proseken.

Aufgrund der erheblichen Schülerverkehre ist auch das ÖPNV-Angebot so ausgerichtet, dass die Erreichbarkeit von Grevesmühlen und Gägelow erheblich ausgebauter ist als in Richtung Klütz.

 

Dies ergibt sich auch und insbesondere aus der verkehrlichen Anbindung, die für den überörtlichen Verkehr lediglich in Richtung Gemeinde Gägelow und Hansestadt Wismar ausgebaut ist. So ergeben sich zum nächsten Nahversorgungszentrum in der Ortslage Gägelow Fahrzeiten mit dem PKW von 6 Min., zum zukünftigen Verwaltungsstandort und Mittelzentrum mit vollumfänglicher ärztlicher Versorgung samt Krankenhaus, wesentlicher Teile der Kreisverwaltung sowie Dienstleistungen aller Art von 21 Min. bei 19 km. Nach Klütz sind dies 23 Min. Fahrzeit bei gleicher Entfernung mit der Einschränkung, dass hierbei aktuell ländliche Wege anstelle von Kreis- und Bundesstraßen in Anspruch genommen werden müssen, die einen schlechten Zustand aufweisen.

 

Die Polizeistation in Gägelow ist auch für die Bürger der Gemeinde Zierow zuständig. 

 

Die Gemeinde Zierow ist zudem die einzige Gemeinde im Amtsbereich Klützer Winkel, das dem Zweckverband Wismar die Siedlungsentwässerung für das gesamte Gemeindegebiet übertragen hat. Bei einem Ämterwechsel wäre mit Gägelow zusammen eine verbesserte Koordinierung der Arbeit zwischen Amtsverwaltung und Zweckverband zu erwarten.

 

Diese Synergieeffekte sind auch im Zusammenhang mit der Lage im Stadt-Umland-Raum Wismar zu erwarten, zu dem jeweils die Gemeinden Zierow und Gägelow gehören. Hier erfolgen derzeitig für die Ortsentwicklung,  sehr bedeutsame Koodinierungsbedarfe zu Wohnungsbau und Einzelhandel, Schulentwicklung, ÖPNV u.w. und Gägelow und Zierow haben hierbei gleiche Zielvorstellungen, die eng es miteinander abzustimmen gilt.

Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen der Gemeinden Gägelow und Zierow werden bereits aufeinander abgestimmt. U.a. ist der Bürgermeister der Gemeinde Zierow persönlich Mitglied des Kultur- und Sozialvereins KUSO e.V. mit Sitz in Gägelow, wodurch die Koordinierung vollzogen werden kann. Hieraus erwuchsen in jüngster Vergangenheit mehrere kooperative Veranstaltungen wie z.Bsp. der Lauf zum Dorffest Gägelow, teilweise durch das Gemeindegebiet Zierow. Gerade hierbei zeigte sich aber der erhebliche Abstimmungsbedarf zwischen den Amtsverwaltungen z.B. im Zuge der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, die für beide Gemeinden umzusetzen waren.

 

Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Prognose der Bevölkerungsentwicklung ausweist, dass das Amt Grevesmühlen-Land in 2030 unter 8.000 Einwohner aufweisen wird. Damit wäre das Amt entsprechend § 125 Abs. 3 KV hinsichtlich der Nachhaltigkeit kritisch zu bewerten. Zudem ist zu beachten, dass einzelne Gemeinden dabei einen deutlich höheren Bevölkerungsrückgang zu erwarten haben als andere. Insofern wird in Zukunft ein deutlich steigender Lastenausgleich nicht nur über die Amtsumlage, sondern auch organisatorisch zu erwarten sein (z.B.  gemeinsame FFW, Gemeindearbeiter usw.).

 

Aufgrund der besonderen Lagegunst der Gemeinde Zierow, der damit einhergehenden Steuerkraft und tendenziell besseren Prognose der Bevölkerungsentwicklung ist zu erwarten, dass diese wachsenden Herausforderungen durch den beabsichtigten Ämterwechsel besser zu leisten sein werden.“

 

Im Zuge des Verfahrens wird das Innenministerium das Amt Klützer Winkel, das Amt Grevesmühlen-Land, die amtsangehörigen Gemeinden und die Stadt Grevesmühlen beteiligen. Ob diese Körperschaften dem Antrag der Gemeinde zustimmen werden, kann aktuell nicht beurteilt werden.

 

Es ist zu erwarten, dass das Verfahren der Anhörung inklusive der Entscheidungsfindung des Ministeriums für Inneres und Europa bis Jahresende 2021 dauern kann. Insofern ist nicht gesichert, dass der Amtswechsel tatsächlich zum 01.01.2022 erfolgen wird.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

  1. Beim Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Erlass einer Rechtsverordnung zum Wechsel der Gemeinde Zierow vom Amt Klützer Winkel in das Amt Grevesmühlen-Land zum 01.01.2022 zu beantragen.
  2. Sämtliche einmaligen Aufwendungen für den Amtswechsel der Stadt Grevesmühlen auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erstatten.
  3. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Zierow oder Serviceleistungen, wie z.B. dauerhafte Parkraumüberwachung oder Strandbewirtschaftung, welche bisher die Amtsverwaltung Klützer Winkel erbracht hat, die aber die Stadtverwaltung Grevesmühlen bisher für keine Gemeinde des Amtes Grevesmühlen-Land erbringt, zukünftig eigenständig zu erbringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

(Antragstellung auf Erlass und Beteiligung der Gemeinden und Ämter kostenfrei)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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