15.10.2020 - 11 Amtswechsel der Gemeinde Zierow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dem Amtsvorsteher des Amtes Grevesmühlen-Land, Herrn Straathof, wird das Wort erteilt. Er stellt die Situation in seinem Amtsbereich vor.

Dem Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen und Leiter der Verwaltung, Herrn Prahler, wird das Wort erteilt. Er legt dar, dass die Qualität der Zusammenarbeit und zwischenmenschliche Aspekte im Amt für eine Entscheidung zu einem beabsichtigten Wechsel keine Rolle spielen. Darüber hinaus sei er selbst kein LVB, sondern gewählter Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen, von Beruf Bauingenieur. Nach Ablauf der Wahlperiode sei ungewiss, wer dann Leiter der Verwaltung ist.

 

Herr Prahler stellt dann das Procedere für den Amtswechsel wie folgt dar:

 

Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich das Innenministerium. Dem voraus geht eine Anhörung des Amtes Klützer Winkel, des Amtes Grevesmühlen-Land, der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinden.

 

Herr Prahler weist darauf hin, dass die Stadt Grevesmühlen im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit den amtsangehörigen Gemeinden bislang keinen Zugang zur Ostseeküste hat und dies durch einen Amtswechsel der Gemeinde Zierow neue Sachverhalte für die Arbeit der Verwaltung aufwirft, ebenso wie das bisher in Zierow praktizierte Parkplatzregime.

 

Ein Gemeindevertreter erfragt die in der Beschlussvorlage genannte Einwohnerzahl der Stadt/des Amtes Grevesmühlen-Land und deren Perspektive.

 

Frau Dobbertin betritt 19.40 Uhr den Sitzungssaal.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

  1. Beim Ministerium für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Erlass einer Rechtsverordnung zum Wechsel der Gemeinde Zierow vom Amt Klützer Winkel in das Amt Grevesmühlen-Land zum 01.01.2022 zu beantragen.
  2. Sämtliche einmaligen Aufwendungen für den Amtswechsel der Stadt Grevesmühlen auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erstatten.
  3. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Zierow oder Serviceleistungen, wie z.B. dauerhafte Parkraumüberwachung oder Strandbewirtschaftung, welche bisher die Amtsverwaltung Klützer Winkel erbracht hat, die aber die Stadtverwaltung Grevesmühlen bisher für keine Gemeinde des Amtes Grevesmühlen-Land erbringt, zukünftig eigenständig zu erbringen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

8

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 28.10.2020 - Antragsunterlagen wurden auf dem Dienstweg dem Ministerium übergeben. (Amtsvorsteher, Landkreis, Innenministerium M-V)

 

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Anlagen zur Vorlage