Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14616

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 27 durch, um die planungsrechtliche Basis für die Errichtung einer Ferienhausanlage in Ergänzung der bereits bestehenden Ferienhausanlage im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 zuzüglich der erforderlichen technischen und touristischen Infrastruktur zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes (mit Stand vom 17. Dezember 2018) wurde nach Durchführung der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geringfügig geändert. Da durch diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden und die Betroffenen bekannt sind, wurde eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB für die von der Änderung berührten Grundstückseigentümer bzw. Vorhabenträger  sowie Behörden zu den geänderten Teilen durchgeführt.

 

Im Ergebnis liegen Stellungnahmen vor. Es ergeben sich:

- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Darüber hinaus erfordert ein neuer Sachverhalt in Bezug auf die Weiterführung der Wegeverbindung durch die Grünflächen aus dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 27 über das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 in Richtung Ostsee die Behandlung im Rahmen der Abwägung. Konkret betrifft dies die Grünfläche im bereits bebauten Ferienhausgebiet östlich der Straße Ostseeblick zwischen den Grundstücken Ostseeblick 11 und 13. 

 

Die Stellungnahmen wurden jeweils mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen vorbereitet und sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die aufgrund der eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...