05.08.2020 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Seitens des Planungsbüros soll bis zum Beschluss der Stadtvertretung geprüft werden, ob mit Hilfe einer textlichen Festsetzung verhindert werden kann, dass zu viele unterschiedliche Dachneigungen auf einem Gebäude zulässig werden.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die aufgrund der eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage