Beschlussvorlage - BV/02/25/009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anlass und Notwendigkeit der Satzungsänderung

Am 01.01.2025 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Zudem wurde am 28.10.2024 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Kurabgabensatzung des Ostseebads Heringsdorf gefällt. Die rechtlichen Entwicklungen und richterlichen Einschätzungen erfordern eine Überarbeitung der bestehenden Kurabgabensatzung der Stadt Klütz, um die Rechtskonformität sicherzustellen. Im Rahmen des „Bürgermeister- & Kurdirektoren-Talk“ vom 27.11.2024 empfahlen die Referenten, Bernd Holz vom Innenministerium MV, Janina Ulbrich vom Wirtschaftsministerium MV, Micheal Wegener von KUBUS, Satzungen unverzüglich anzupassen, da das neue Bundesmeldegesetz keine Übergangsfrist vorsieht.
 

Nachlöseentgelte

Beim Thema „Sanktionen für Gäste“ wurde darauf hingewiesen, dass Nachlöseentgelte bei Nichtzahlung der Kurabgabe nicht zulässig seien. Erlaubt sind stattdessen  „Verwaltungsgebühren“ (für Strandkontrolleure), allerdings nur mit kalkulatorischem Nachweis. Daraus generierte Einnahmen dürfen nicht die Kalkulation der Kurabgabe fließen.
 

Der Entwurf der geänderten Kurabgabensatzung entsprechend der neuen rechtlichen Vorgaben und der Empfehlungen von KUBUS und die Kalkulation zur Erhebung von Verwaltungsgebühren (§ 6 Abs. 4 des neuen Entwurfs der KA-Satzung) sind diesem Beschluss beigefügt.

 

Hinweise, Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge der Amtsverwaltung:

 

Nach Rücksprache mit Frau Stöckmann wurde der Beschlussvorlage eine neue Version der Synopse und auch der Entwurf der Kurabgabensatzung als Anlage beigefügt.

 

Der erste Beschlusspunkt wurde durch die Verwaltung im Wortlaut geändert.

 

In § 5 Abs. 3 der Satzung sollten die blau markierten Passagen gestrichen werden, falls sich Adressen ändern oder/und Automaten auch an anderen Stellen verfügbar gemacht werden.

“Für Personen, die im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen (Tagesgäste), ist die Kurabgabe an den von der Gemeinde zugelassenen Stellen unverzüglich bei Ankunft zu entrichten (Kurabgabeautomaten an den Strandeingängen in Wohlenberg, Mobilet App, EasyPark App, Stadtinformation, Im Thurow 14, 23948 Klütz). Für Tagesgäste ist die Kurabgabe mit Ankunft im Erhebungsgebiet fällig.“

 

§ 8 Abs. 2 sollte auf Empfehlung von KUBUS durch blau markierte Passage ergänzt werden.

 Die Meldepflicht umfasst die zur Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Daten und personenbezogenen Daten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage Kurabgabensatzung_Entwurf-neu-Klütz-2025).

2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 5,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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