22.04.2025 - 8.5 Anpassung der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des WTU-Ausschusses.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage Kurabgabensatzung_Entwurf-neu-Klütz-2025) nebst der Änderungen: Das Wort „unverzüglich“ ist in § 5(3) zu streichen.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 5,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage