05.03.2025 - 7.1 Anpassung der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Stöckmann erläutert die Änderungen. 

Im Rahmen des „Bürgermeisterrunde & Kurdirektoren-Talk“ des Bäderverbands MV am 27.11.2024 in Rostock wurde intensiv über die Kurabgabensatzungen diskutiert. Insbesondere standen die rechtlichen Entwicklungen und richterlichen Einschätzungen im Fokus.  Referenten waren Bernd Holz vom Innenministerium MV, Micheal Wegener von KUBUS, Jan Goedeke v. BDO, Steuerberater und Janina Ulbrich vom Wirtschaftsministerium MV. Fehlerhafte Satzungen sollten angepasst werden, bspw.:

·         Besondere Pflichten für Vermieter/Vermittler:

o    Nur minimalste Pflichten in Satzungen regeln (z. B. Einzug und Abführung der Kurabgabe)

o    Kein Hinweis auf Auslegen der Kurabgabensatzung

o    Kein Hinweis auf Einsicht in Gästeverzeichnissen oder Beherbergungsnachweise – Verstoß gegen höherrangiges Recht

·         Sanktionen für Gäste:

o    Keine Nachlöseentgelte bei Nichtzahlung der Kurkarte zulässig

o    Erlaubt: „Verwaltungsgebühren“ (z. B. für Strandkontrolleure) – aber nur mit kalkulatorischem Nachweis

o    Einnahmen aus Verwaltungsgebühren dürfen nicht in die Kalkulation der Kurabgabe einfließen

o    Vorzeitige Abreise: hier darf kein Grund (bspw. Krankheit) in Satzungen genannt werden

Daraus ergeben sich die folgenden Anpassungen für die Kurabgabensatzung der Stadt Klütz:

  • § 5 Abs. 3: Nachlöseentgelt in „Verwaltungsgebühr“ ändern und Kalkulation erstellen (2024 Einnahmen: 343 Tagesgäste haben je EUR 3,00 Nachlösegebühr bezahlt = 1.029 EUR brutto)
  • § 8 Abs. 1: Streichung der Angabe von Gründen bei vorzeitiger Rückreise
  • § 9 Abs. 1 b): Streichung des Satzes zu Bestimmungen des Landesmeldegesetzes
  • § 9 Abs. 2: Streichung der Regelung zur Auslegung der Kurabgabensatzung
  • § 12 Abs. 1:  Streichung Satz 5 („Landesmeldegesetz“) und Satz 6 („Rückgabe ausgefüllte Meldescheine“) streichen
  • § 13 Abs. 2: Streichung der Passagen zu „Gästeverzeichnis der Vermieter“ und „Beherbergungsverzeichnisse nach dem LMG“

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren die Änderungen in der Satzung. Das Wort „unverzüglich“ ist in § 5(3) zu streichen. Die Verwaltungsgebühr wird auf 5 Euro festgelegt.

 

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Beschluss:

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.  Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage Kurabgabensatzung_Entwurf-neu-Klütz-2025), nebst der Änderung: „Das Wort „unverzüglich“ ist in § 5(3) zu streichen.”.

2.  Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 5,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage