24.03.2025 - 6.2 Anpassung der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Stöckmann. Frau Stöckmann erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage Kurabgabensatzung_Entwurf-neu-Klütz-2025).

2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 5,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage