Beschlussvorlage - BV/02/22/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Neufassung einer Parkgebührenordung der Stadt Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kristina Tonn
- Verfasser/Antragsteller:
- Kristina Tonn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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25.01.2022
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09.02.2022
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15.03.2022
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26.04.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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14.03.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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20.06.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz hat sich in den vergangenen Monaten mit dem Parkraumkonzept in der Schloßstraße und Bahnhofstraße beschäftigt. Hierbei hat der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss gemeinsam mit der Verwaltung eine umsetzbare Lösungsidee erarbeitet.
Das Parkraumkonzept sieht vor, dass im Bereich der Schloßstraße und Bahnhofstraße das gebührenpflichtige Parken eingerichtet werden soll.
Hierfür bedarf es der Anpassung der Parkgebührenordnung der Stadt Klütz.
Die Verwaltung hat die Novellierung zum Anlass genommen und die Parkgebührenordnung auf weitere Anpassungen überprüft. Diese sind in der Synopse kenntlich gemacht.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass in der aktuellen Parkgebührenordnung der Stadt Klütz der Parkplatz „Am Wasserwerk“ bereits gebührenpflichtig ist. Bisher ist diese Umsetzung auf Wunsch der Stadt Klütz nicht vollzogen worden.
Durch die geplante Beschaffung von neuen Park- und Strandgebührenautomaten in der Wohlenberger Wiek könnte ein Parkgebührenautomat ohne zusätzliche Beschaffungskosten auf dem Parkplatz „Am Wasserwerk“ aufgestellt werden.
Sachstand vom 07.04.2022:
Die Änderungswünsche aus dem Finanzausschuss und der WTU-Ausschuss-Sitzung sind in der anliegende Parkgebührenordnung berücksichtigt worden.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt 2022 eingeplant. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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16,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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23,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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46,8 kB
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