14.03.2022 - 5.1 Beschluss über die Neufassung einer Parkgebühre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 14.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kristina Tonn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt. Ein Ausschussmitglied schlägt vor, während der Straßenreinigung auf den Ausweichparkplätzen keine Gebühr zu erheben. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass für die Parkplätze „Am Wasserwerk“ und „Im Kaiser“ mittwochs von 7 Uhr bis 9 Uhr bzw. in der Zeit der Straßenreinigung keine Parkgebühren erhoben werden sollen. Dies soll in § 3 Abs. 4 der Satzung ergänzt werden.
Des Weiteren wird angemerkt, dass in den §§ 1, 3 Abs. 1 und 3 Abs. 4 der Satzung neben der Schloßstraße ebenfalls die Bahnhofstraße ergänzt wurden muss.
Zusätzlich ist von der Verwaltung zu prüfen, in welchen Abständen die Automaten aufgestellt werden müssen. Die Aufstellung der Automaten soll bei den Parkflächen „Im Thurow“ und „Am Wasserwerk“ erfolgen. Da die Anschaffung eines neuen Automaten nicht rentabel ist, sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass nach erfolgter Aufstellung der Automaten für die übrigen Parkplätze, ein Kurzzeitparken eingerichtet werden soll. Hierdurch können Einnahmen durch Bußgelder generiert werden.
Ein Ausschussmitglied schlägt das Einführen einer Tagesgebühr von 6,00 € oder 8,00 € pro Tag vor. Die Ausschussmitglieder stimmen mit 3 Zustimmungen und einer Gegenstimme für die Einführung einer Tagesgebühr von 6,00 €. Dies ist von der Verwaltung im § 3 Abs. 1 der Satzung zu ergänzen.
Zuletzt sprechen die Ausschussmitglieder über die Erhöhung der Abendgebühr für die Wohnmobile an der Wohlenberger Wiek. Die Amtsausschussmitglieder stimmen einstimmig für die Erhöhung der Abendgebühr auf 20,00 €. Die Kontrolle durch die Verkehrsüberwacher soll bereits ab 7 Uhr erfolgen. Von der Amtsverwaltung soll überprüft werden, wie hoch das aktuelle Bußgeld für das Parken ohne Parkgebühr aktuell ist und ob diese noch unter der Gebühr von 20,00 € liegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
3
|
(wie Dokument)
|
16,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
23,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
46,8 kB
|