15.03.2022 - 9.3 Beschluss über die Neufassung einer Parkgebühre...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet über die Diskussion in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses zu diesem Thema.

Dort wurden einige Änderungen angeregt, welche in der Parkordnung berücksichtigt werden sollen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren ebenfalls über die Parkordnung. Auch sie haben einige Änderungen, die berücksichtigt werden sollen.

  1. Während der Straßenreinigung soll das kostenlose Parken auf den Parkplätzen „Im Kaiser“ und „Wasserwerk“ möglich sein.
  2. Der maximal zulässige Abstand zwischen den Parkautomaten muss durch die Verwaltung ermittelt werden.
  3. Anwohnerparkplätze sollen möglich sein.
    Über dessen Gebührenhöhe muss auch im Finanzausschuss beraten werden.
  4. Die Bahnhofsstraße muss in die Gebührenordnung aufgenommen werden.
  5. Der tägliche Erhebungszeitraum soll auf allen Parkplätzen im Kernstadtgebiet einheitlich gestaltet werden. Nach Ansicht der Ausschussmitglieder war als Beginn 8.00 Uhr und nicht 7.00 Uhr angedacht.
  6. Insgesamt sollte noch einmal bei den entsprechenden Satzungen z. B. in Wismar nachgesehen werden, welcher Reglungsbedarf dort erfolgt.

 

Es erfolgt keine Beschlussempfehlung zur Parkgebührenordnung. Der TOP wird zurückgestellt und erneut im WTU-Ausschuss beraten.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Auszug aus der Beratung im Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss am 15. März 2022 mit Hinweisen und Ergänzungen der Verwaltung:

 

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren ebenfalls über die Parkordnung. Auch sie haben einige Änderungen, die berücksichtigt werden sollen.

1.   Während der Straßenreinigung soll das kostenlose Parken auf den Parkplätzen „Im Kaiser“ und „Wasserwerk“ möglich sein.

Die Anpassung der gebührenpflichtigen Zeiträume kann die Stadt Klütz festlegen.

Die Verwaltung schlägt vor, dass auf den Parkplätzen „Im Kaiser“ und „Am Wasserwerk“ die Gebühren montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erhoben werden. Der Vorschlag wurde in der anliegenden Parkgebührenordnung berücksichtigt.

 

2.     Der maximal zulässige Abstand zwischen den Parkautomaten muss durch die Verwaltung ermittelt werden.

Die Parkgebührenautomaten sollen nicht weiter als 200 Meter auseinanderstehen. Dies wurde im Konzept für die Schloßstraße und Bahnhofstraße berücksichtigt.

 

3.     Anwohnerparkplätze sollen möglich sein.
Über dessen Gebührenhöhe muss auch im Finanzausschuss beraten werden.

Anwohnerparken wurde in den Beratungen im Jahr 2020 und 2021 seitens der Stadt Klütz negiert, so dass die Verwaltung das Parkraumkonzept für die Schloßstraße und Bahnhofstraße erarbeitet hat.

Die Verwaltung schlägt vor, dass eine Saisonkarten / Jahreskarte für die Schloßstraße und Bahnhofstraße angeboten werden könnte. Ein Formulierungsvorschlag ist in der anliegenden Parkgebührenordnung berücksichtigt.

 

4.     Die Bahnhofsstraße muss in die Gebührenordnung aufgenommen werden.

             Der Hinweis wurde in der anliegenden Parkgebührenordnung berücksichtigt.

 

5.    Der tägliche Erhebungszeitraum soll auf allen Parkplätzen im Kernstadtgebiet einheitlich gestaltet werden. Nach Ansicht der Ausschussmitglieder war als Beginn 8.00 Uhr und nicht 7.00 Uhr angedacht.

              Der Hinweis wurde in der anliegenden Parkgebührenordnung berücksichtigt.

 

6.   Insgesamt sollte noch einmal bei den entsprechenden Satzungen z. B. in Wismar nachgesehen werden, welcher Reglungsbedarf dort erfolgt.

Die Verwaltung zieht bei der Erarbeitung stets umliegende Parkgebührenordnungen als Vergleich heran. 

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Anlagen zur Vorlage