18.11.2021 - 10.2 Satzung über die 8. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Klein erklärt sich für befangen und nimmt in den Zuschauerreihen Platz.

 

Herr Mahnel informiert darüber, dass mit den betroffenen Eigentümern Kontakt aufgenommen wird.

 

Anschließend verliest der Bürgermeister den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a "Ortszentrum- Ost" betrifft das Quartier der denkmalgeschützten Gebäude am Zugang zur Seebrücke, an der Mittelpromenade und an der Ostseeallee sowie den Bereich des Kurparkes mit Konzertmuschel.

Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich:    durch die Düne an der Strandpromenade,

-          östlich:    nördlich der Mittelpromenade durch das Grundstück

Strandpromenade 15, Restaurant und Café "Zur Düne", sowie südlich der Mittelpromenade durch die Grundstücke Mittelpromenade 21 und Ostseeallee 7,

-          im Süden durch:   die Ostseeallee,

-          im Westen durch:  die Mittelpromenade als Zuwegung zur Seebrücke.

 

  1. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a "Ortszentrum-Ost" in Boltenhagen wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs.  BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Mirko Klein

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Klein wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Verfahrensakte gepflegt und Planer informiert

 

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Anlagen zur Vorlage

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