Beschlussvorlage - BV/04/22/161

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der Gemeinde Kalkhorst sind sowohl ein Allgemeinmediziner als auch ein Zahnarzt ansässig. Der bisherige Standort der Ärzte an der Straße der Jugend soll zu Gunsten des neuen Standortes im Plangebiet aufgegeben werden. Mit dem neuen Standort wird beabsichtigt, die Situation des ruhenden Verkehrs zu verbessern sowie ein Ärztehaus mit einer zeitgemäßen Einrichtung zu errichten.

 

Planungsrechtlich erfolgt die Ausweisung eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO und damit die Erweiterung der bestehenden Mischgebiete in dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 5.3. Neben dem Ärztehaus ist daher auch die Errichtung von weiteren Wohngebäuden möglich.

 

Die auf dem Flurstück 135/1 bestehende Heckenstruktur wird im Rahmen des Planverfahrens auf ihren naturschutzrechtlichen Schutzstatus hin überprüft und entsprechend berücksichtigt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 31 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren kann bei Maßnahmen der Innenentwicklung angewendet werden. Hierzu zählen auch sogenannte Abrundungsflächen, die räumlich in den Außenbereich hineinragen. Bei dem Bebauungsplan Nr. 31 handelt es sich um eine Abrundungsfläche, so dass das beschleunigte Verfahren angewendet werden kann.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 wird im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche sowie als gewerbliche Baufläche dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung „Ärztehaus Kalkhorst“. Das Planungsziel be-steht darin, planungsrecht für ein Ärztehaus sowie für Wohnungen zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,5 ha liegt am westli-chen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...