Beschlussvorlage - BV/05/21/101-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Grau unterlegte Passagen = Ergänzung gegenüber dem Beschluss vom 24. November 2021.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat sich im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet auch sehr ausführlich mit der Ortslage Niendorf beschäftigt. Grundlage war der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 mit Beteiligungsstand 2019. Hierzu hat die Gemeinde das Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Die Gemeinde Hohenkirchen hat mit dem Bebauungsplan Nr. 19 das Bebauungsplanverfahren mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Öffentlichkeit ist durch Auslegung in der Zeit vom 08.03.2019 bis zum 08.04.2019 beteiligt worden. Zudem bestand Gelegenheit der Erörterung und Teilnahme an Sitzungen. Die Behörden und TÖB sind mit Schreiben vom 28.03.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Stellungnahmen liegen vor. Es ergeben sich Anregungen und Hinweise, die für die Erarbeitung des Entwurfs zu beachten sind. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus ergeben sich Hinweise, die ohne zu beachten sind.

 

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Auswertungen des Beteiligungsverfahrens mit dem Vorentwurf 2019, die im Weiteren zusätzlich behandelt wurden und letztlich in ein neues Konzept mündeten. Im Folgenden sind die Belange dargestellt, die sich aus den Anforderungen und Stellungnahmen der Behörden und TÖB und der Öffentlichkeit ergeben.

Die Gemeinde Hohenkirchen hat sich mit den Anforderungen und Stellungnahmen zu beschäftigen und auseinander zu setzen.

Hierzu gehören maßgeblich die Anregungen und Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren des Landkreises. Aus Sicht der Bauleitplanung werden Grundzüge der Planungsabsicht nicht berührt. Festsetzungen zur Höhe sind zu präzisieren. Maßgeblich kommt es darauf an, die naturschutzfachlichen Belange im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung des Konzeptes zu beachten. Hierzu gehören Eingriffs-/ Ausgleichsregelung, Baum- und Alleenschutz, die Ausdehnung des Gebietes nach Westen, artenschutzrechtliche Belange, Biotopschutz, Natura 2000-Schutzgebietskulisse.

Ansonsten sind die Belange des Immissionsschutzes beachtlich.

Die technischen Belange sind soweit zu klären, dass eine geordnete Ver- und Entsorgung und eine verkehrliche Anbindung möglich ist. Hierbei kommt es maßgeblich auf die Regelung der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers an.

Aus raumordnerischer Sicht wird dem Vorhaben zugestimmt.

Im Zusammenhang mit Belangen der Öffentlichkeit ist eine Entscheidung über den westlich verlaufenden Geh- und Radweg notwendig.

Ebenso ist eine Entscheidung über den Freihaltebereich nördlich der vorhandenen Bebauung an der Voßkaul zum Plangebiet im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes und des Bauleitplanes erforderlich. Artenschutzrechtliche Belange sind zu prüfen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind auszuschließen. Hierzu wurden die Vermessungsunterlagen erweitert. Es gibt Anforderungen die Ver- und Entsorgung über Verträge zu sichern, über Bürgschaften ist die Gemeinde von Aufwendungen freizuhalten.

 

Aufgrund der in der Vorbereitung der Abwägung erarbeiteten Probleme wurde in verschiedenen Gruppen, insbesondere mit den Einwohnern von Niendorf, an einer Verbesserung des städtebaulichen Konzeptes gearbeitet; dabei ging es um Reduzierung von Eingriffen, Erhaltung von Sichtachsen, Infrastruktur, Kosten-/ Nutzenbetrachtungen und Kapazitäten. Daraus entstand ein erstes Zwischenergebnis im November 2021 und eine Weiterentwicklung zum März 2022. Diese Veränderungen sind im nachfolgenden Text dargestellt und in aller Ausführlichkeit in einer zeitlichen Synopse gegenübergestellt worden (siehe Anhänge zur Beschlussvorlage). Das Ergebnis, welches jetzt im März vorliegt, ist in einer Präsentation dargestellt und ist als Anlage Teil dieser Beschlussvorlage.

 

Ergänzend zu dem Konzept vom 2. März 2022 wurde noch eine Verlegung des Gemeinschaftshauses vom südlichen Bereich des Planbereiches an den nördlichen Bereich neben die Parkplätze vorgeschlagen. Am ursprünglichen Standort des Gemeinschaftshauses würde dann lediglich ein Aussichtspunkt entstehen, was den Befürchtungen der Lärmbelästigung an der vorhandenen Bebauung Rechnung tragen soll.

 

Städtebauliches Konzept, Stand: November 2021

Die Gemeinde Hohenkirchen hat sich mit den Sachverhalten beschäftigt. Der Vorhabenträger hat sein Konzept überarbeitet. Es wird ein verändertes städtebauliches Konzept vorgelegt, das die gesamtheitliche Betrachtung der Ortslage Niendorf zuzüglich des Campingplatzes und der Infrastruktureinrichtungen um Motorland berücksichtigen soll.

 

Unter Berücksichtigung des veränderten städtebaulichen Konzeptes können einzelne der Anforderungen, die noch im Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf vorgetragen worden sind, bereits entkräftet und als behandelt angesehen werden. Auf einen Weg westlich von der Straße Richtung Wohlenhagen in nördliche Richtung bis zur Ferienanlage wird unter Berücksichtigung derzeitiger Abstimmungen verzichtet. Wanderwege innerhalb des Plankonzeptes sind vorgesehen. Die Situation für Fußgänger und Radfahrer hat sich insbesondere durch den Ausbau des Geh- und Radweges an der Kreisstraße wesentlich verbessert. 

Maßgeblich wird es sein, dass der Flächennutzungsplan in Bezug auf das veränderte städtebauliche Konzept anzupassen und zu berücksichtigen ist. Im Flächennutzungsplan wird diskutiert, die westliche Erweiterung der Flächen zurückzunehmen und hier dem städtebaulichen Konzept anzupassen.

Der Kommunikationsplatz im Süden des Plangebietes ist in Bezug auf die Abstandszone und die Freihaltefläche zur vorhandenen Bebauung an der Voßkaul zu überprüfen. Hier sind im Flächennutzungsplan entsprechende Abstände durch Grünflächen berücksichtigt.

Mit dem veränderten städtebaulichen Konzept wird die Ausdehnung in westliche Bereiche reduziert.

Empfohlen werden eine Freihaltung der westlichen Flächen und die weitere landwirtschaftliche und ackerbauliche Nutzung. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen ggf. vorhandene Bereiche des Torfmoores vorzugsweise genutzt werden.

 

Hinichtlich der voraussichtlichen Anzahl an Grundstücken ist von ca. 53 Grundstücken auszugehen. Dies entspricht dem derzeit vorliegenden und favorisierten städtebaulichen Konzept. Mit der Realisierung wird von bis zu 300 Ferienbetten ausgegangen. Damit werden die Zielvorgaben des Flächennutzungsplanes noch unterschritten und hinter dem im Flächennutzungsplan begründeten Kapazitäten von 400 zurückgeblieben.

 

Die Zielsetzung der Gemeinde besteht darin, den Bereich gesamtheitlich in die Ortslage zu integrieren und für Bereiche nördlich ein Infrastrukturkonzept zugrunde zu legen, das eine gesamtheitliche Aufwertung für die Ortslage Niendorf darstellt.

 

Für das städtebauliche Konzept wurden für den Geltungsbereich mehrere städtebauliche Varianten untersucht. Hier wird das Vorzugskonzept für die Bearbeitung und Entscheidung zugrunde gelegt. Das Vorzugskonzept sieht eine maximale Berücksichtigung der Höhenlage und die Beachtung des Reliefs vor. Die Straßen und Wege werden durch das Verästelungsprinzip in die vorhandenen Höhen eingebettet. Andere Konzepte, die die Reliefenergie nicht so vorteilhaft berücksichtigt haben mit schleifenartigen Erschließungsstraßen ohne Verästelung, wurden zurückgestellt. Das favorisierte Konzept wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

Unter Berücksichtigung des veränderten städtebaulichen Konzeptes werden sich auch veränderte Auswirkungen für diesen Bereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen für den Ortsteil Niendorf ergeben. Diese sind entsprechend zu beachten und zu bearbeiten.

 

Städtebauliches Konzept, Stand: März 2022

In der Bauausschusssitzung der Gemeinde Hohenkirchen am 24. November 2021 wurde das vorhergehend beschriebene städtebauliche Konzept diskutiert; seitens des Bauausschusses wurde empfohlen das vorgelegte Konzept nicht zu befürworten. Seitens des Vorhabenträgers wurde das städtebauliche Konzept zu Beginn des Jahres 2022 nochmals überarbeitet (Stand: 2. März 2022) und dem Bauausschuss am 15. März 2022 im Rahmen einer vergleichenden Betrachtung mit den vorhergehenden relevanten Planständen (Vorentwurf 2008, Vorentwurf 2018) vorgestellt. Das städtebauliche Konzept wurde in mehreren Gesprächsrunden, insbesondere auch mit den Einwohnern von Niendorf diskutiert und verändert. In einer tabellarischen Übersicht wurden die maßgeblichen Planparameter aufgeführt und im Ergebnis vergleichend dargestellt. Ein Beschluss hierzu wurde im Bauausschuss am 15. März 2022 nicht gefasst.

Mit dem aktuell vorliegenden städtebaulichen Konzept (Stand: 2. März 2022) kann – wie mit der Vorgängerfassung von November 2021 bereits auch schon – der Geltungsbereich wesentlich verringert werden, so dass das geplante Ferienhausgebiet nur in einem Bereich zwischen bereits vorhandener Bebauung vorgesehen wird. Der noch in den Planungen von 2008 und 2018 in Anspruch genommene westliche Bereich bleibt frei von Bebauung; Die Fläche könnte für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft genutzt werden. Unter Berücksichtigung, dass die westlichen Flächen für die Landwirtschaft genutzt werden, kann der Geltungsbereich somit wesentlich reduziert werden (um ca. 1/3).

 Die geplante Anzahl der Ferienhäuser wurde mit dem Stand vom 2. März 2022 auf 40 reduziert (Reduktion um einen Erschließungsast und um 13 geplante Ferienhäuser, entspricht einer Reduktion um 25%).

Die Kapazitäten wurden noch weiter um 100 Betten reduziert auf etwa 200 Betten.

Die internen Erschließungswege werden weiterhin durch das Verästelungsprinzip in das vorhandene Höhenrelief eingebettet.

Insgesamt wurden die Baugebietsfläche und die Verkehrsflächen gegenüber den vorhergehenden Planungsständen reduziert, auch gegenüber dem im November 2021 vorgestellten Stand (ein Erschließungsast im Norden wurde reduziert).

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das beigefügte städtebauliche Konzept mit dem Stand vom 2. März 2022 als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen.

 

  1. Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf, Planungsstand Vorentwurf           27. September 2018, wird unter Berücksichtigung des nunmehr favorisierten städtebaulichen Konzeptes überprüft und ist als Grundlage für den Beschluss über den Entwurf vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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