Beschlussvorlage - BV/05/22/113

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beantragt wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen Golfhotels in der Ortslage Hohen Wieschendorf zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sauna, außerhalb des ehemaligen Hotels, auf der vorliegenden Freifläche.

Der Antrag befindet sich in der Anlage. Zur Absicherung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des ehemaligen Golfhotels in der Ortslage Hohen Wieschendorf grundsätzlich zuzustimmen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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