Beschlussvorlage - GV Bolte/20/-13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das Vorhaben „Neubau Spielplatz „John Brinckman“ in Boltenhagen“ wurde ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt. Beantragt wurde eine 65 %ige Förderung.

 

Mit Schreiben vom 27.09.2021 teilte nun der Fördermittelgeber mit, dass der Förderantrag abgelehnt ist.

Das Schreiben befindet sich in Anlage.

 

Im Wesentlichen begründet der Fördermittelgeber die Ablehnung damit, dass eine Förderung für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in Betracht kommt. Es wird somit auf die lokale Bevölkerung abgestellt. Eine Förderung für Spiel- und Bolzplätze entsprechend den lokalen Bedürfnissen ländlicher Orte ist beurteilungsrelevant.

Es wird auf die Vielzahl der bereits vorhandenen öffentlich zugänglichen Spiel- und Bolzplätze hingewiesen.

 

Da eine ILERL-Förderung nicht möglich ist, käme nun alternativ eine Finanzierung aus Eigenmitteln der Gemeinde in Frage, vorzugsweise über den Haushalt des Eigenbetriebes „Kurverwaltung“, da dieser vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Die veranschlagten Kosten belaufen sich brutto auf 273.700 EUR (netto 230.000 EUR)

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Durchführung des Vorhabens „Neubau Spielplatz „John Brinckman“ in Boltenhagen“ auch ohne Fördermittel. Die administrative, operative und finanzielle Abwicklung erfolgt durch den Eigenbetrieb der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Kurverwaltung“. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

230.000 EUR netto müssen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eingestellt werden

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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