Beschlussvorlage - BV/12/21/004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfolgt schon länger die städtebauliche Zielsetzung, im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 eine neue Minigolfanlage anzusiedeln. Die vorliegende Planung umfasst im Wesentlichen das Grundstück der ehemaligen Minigolfanlage zwischen Mittel- und Strandpromenade. Ziel ist die Schaffung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baugesetzbuch. Mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Durchführungsvertrages kann die Gestaltung der neuen Minigolfanlage verbindlich zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geregelt werden.

 

Nach der öffentlichen Auslegung sowie der TÖB-Beteiligung mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 ergaben sich aufgrund neuer Rahmenbedingungen geänderte Planungsziele. In der nun vorliegenden Planung ist ausschließlich die Schaffung einer Adventure-Golfanlage vorgesehen. Die Errichtung eines Open-Air-Kinos ist nicht mehr Bestandteil der Planung. Daraus ergab sich auch eine Reduzierung des Geltungsbereiches.

Entsprechend der neuen Konzeption der Adventure Golfanlage wurde der Entwurf der Planung überarbeitet. Zudem wurden die Hinweise der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des erneuten Entwurfes berücksichtigt und in den Plan sowie die Begründung eingearbeitet.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 22.10.2020 den erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich eines Gebäudes an der Mittelpromenade gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit dem erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden im Zeitraum November/Dezember 2020 die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden ordnungsgemäß beteiligt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

 

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB.

 

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden.

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Beschlussvorschlag

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. §§ 12 und 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 als Satzung.

 

  1. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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