Beschlussvorlage - GV Bolte/20/15023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH wurde im Auftrage der Manke Projektentwicklung GmbH  Co.KG ein Antrag auf eine Baustellenzufahrt für das Bauvorhaben, Boltenhagen, Ostseeallee (Neubau 30 Ferienwohnungen), gestellt.

Die Baustellenzufahrt ist über die Zufahrt Ecke Ostseeallee 14 (Imbiss), die Baustellenausfahrt  über den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Weg (Höhe Ostseeallee 22) geplant.

Im Zuge des Antragsverfahrens hat bereits ein Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg stattgefunden. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde wird dem Antrag zugestimmt und eine Verkehrsrechtliche Anordnung erteilt. Durch den TÜV Nord erfolgt im Auftrage des Auftragnehmers eine Begutachtung der Zufahrten und Einmündungsbereiche in der Ostseeallee. 

Als Alternative zum Antrag wurde der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Weg (Höhe Ostseeallee 22) als Baustellen Ein- und Ausfahrt vorgeschlagen. Der Bereich des Weges sollte dann mit Stallplatten ausgelegt werden.

Es handelt sich hier um einen Antrag auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG-MV), § 22 Sondernutzung. Die Erstellung der Sondernutzungserlaubnis steht im Ermessen der zuständigen Behörde. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt der Erteilung der  Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung einer Baustellenzu-bzw. ausfahrt durch die Verwaltung zu. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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