Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14978

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der zurück liegenden Zeit hat sich herausgestellt, dass einige Punkte in der bestehenden Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nicht praktikabel sind. Ferner hat sich die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Parkgebühren geändert. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel die Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen neu gefasst.

Die Kosten für die Umstellung der Automaten richten sich nach dem Aufwand für die Anpassung der Software.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt der Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 12 54601 52370000 Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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