Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14932

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Neubau der Dünenpromenade wird auch die Neuordnung der DLRG Türme sowie ein einheitlicher Neubau von Strandhäusern für die Strandkorbvermieter realisiert.

Da sich der Bau der Dünenpromenade nicht über alle vorhandenen Strandabschnitte/Strandzugänge erstreckt, ist für die Strandzugänge 1, 2 und 21 separat zu befinden.

 

Variante 1:       stationäre Strandhäuser, die dauerhaft errichtet werden

Die Errichtung erfolgt durch Gründung auf Pfählen. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung und eine Baugenehmigung sind zwingend erforderlich.

Diese Strandhäuser könnten optisch identisch denen der Strandhäuser der Dünenpromenade hergestellt werden.

 

Variante 2:       mobile Strandhäuser, die saisonal aufgestellt werden können

Die saisonale Aufstellung mobiler Strandhäuschen am Strand ist beim StALU nur anzeigepflichtig. Eine Aufstellung im Hochwasserschutzbereich der Düne bedarf einer Zustimmung des StALU`s.

Außerhalb der Saison muss für die Strandhäuser eine Unterstellmöglichkeit gefunden werden.

 

Eine förderfähige Erweiterung des Vorhabens "Dünenpromenade" um diese Strandhäuser ist ausgeschlossen. Die Kosten sind somit vollumfänglich vom Eigenbetrieb "Kurverwaltung" zu tragen.

 

Die Kosten sowohl für Variante 1 als auch für Variante 2 können noch nicht benannt werden.

 

 

Neuer Sachverhalt nach Sitzung des Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 24.11.2020:

In der Sitzung am 24.11.2020 wurde mitgeteilt, dass das StALU Information zu den "Wasserrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für Nutzungen und bauliche Anlagen sowie Leitungen im Bereich des Strandes" in Form eines Flyers zur Verfügung stellt. Dieser liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die Information ist Grundlage für eine landesweit einheitliche Bewertung von Anträgen zur Nutzung von Strand-/Dünenbereichen bzw. den baulichen Anlagen selbst.

Hinweis: Da es sich im Layout des Flyers um ein Faltblatt handelt, ist die Lese-Reihenfolge in dem digitalen Dokument etwas "erklärungsbedürftig". Das Deckblatt befindet sich auf der ersten Seite ganz rechts. Der Text beginnt dann auf der zweiten Seite ganz links und kann wie üblich spaltenweise weiter nach rechts gelesen werden. Die Fortsetzung des Textes ist dann wieder auf der ersten Seite links.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Strandzugänge 1, 2 und 21 wie folgt:

 

Variante 1: Auf dem Strand abstellbar ohne Tiefgründung (z.B. auf Sandrampe, Holzklötzen, Geotextilcontainern)

 

 

Variante 2: Bauliche Anlage mit Pfahltiefgründung

 

oder

 

2a) temporäre Holzpfahlgründung

 

 

oder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2b) dauerhafte Tiefgründung mit temporärem Aufsatz

 

 

Die Kosten für die entsprechende Variante trägt der Eigenbetrieb „Kurverwaltung“.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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