Beschlussvorlage - V Bolte/20/14254-2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Antrags der CDU-Fraktion vom 20.02.20 hat sich die Gemeindevertretung auf der Sitzung vom 03.05.2020 zum Thema Busverkehr verständigt. Unter anderem wurde beschlossen, dass der Bürgermeister rechtliche Möglichkeiten zum Betrieb einer eigenen Buslinie durch die Gemeinde einleitet und möglichst einen entsprechenden Antrag stellt.

 

Nach einer Anfrage dazu beim Landkreis fand diesbezüglich ein Abstimmungstermin mit dem Landkreis NWM, Nahbus und Gemeinde am 26.05.20 statt:

 

  1. Zuständig für die Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V. Der Landkreis und Nahbus sind anzuhören.

 

  1. Zur Betreibung einer eigenen Buslinie ist eine Konzession notwendig. Der Landkreis verwies auf das alleinige Konzessionsrecht von Nahbus, was dem Betrieb einer eigenen Buslinie durch die Gemeinde entgegensteht und zur Versagung einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für die Gemeinde führen wird. In einer durch den Landkreis beauftragten rechtlichen Stellungnahme wird dies bestätigt (siehe Anlage). Damit die Gemeinde eine Konzession erhalten könnte, müsste nachgewiesen werden, dass

 

-          durch Nahbus derzeit keine befriedigende Verkehrsbedingung im Gebiet der Gemeinde erfolgt und der beabsichtigte Verkehr durch die Gemeinde zu einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrsbedienung führen würde oder

 

-          das Fahrgastpotenzial von Nahbus durch den beabsichtigten Linienverkehr der Gemeinde nur unerheblich beeinträchtigt würde

 

Um die Genehmigungsfähigkeit eines beabsichtigten Linienverkehrs der Gemeinde beurteilen zu können, muss der beabsichtigte Verkehr hinsichtlich Linienführung, Haltestellen und Fahrplan beschrieben werden.

 

  1. Der Landkreis und Nahbus signalisierten grundsätzliche Bereitschaft, bei der Konzeption bzw. der Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu unterstützen. Nahbus hat einen Erhebungsbogen zur Verfügung gestellt, um Bedarfe zu ermitteln.

 

Das Thema soll nun erneut diskutiert werden, insbesondere hinsichtlich der Bedarfe seitens der Schüler und der Senioren der Gemeinde. Dazu liegen Schreiben der Schule und des Seniorenbeirats vor (siehe Anlagen).

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Ausarbeitung eines gemeindeeigenen ÖPNV-Konzepts und Darstellung der dadurch erzielbaren Verbesserungen gegenüber der aktuellen Situation zu beauftragen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt

  1. Die Ausschreibung eines gemeindeeigenen ÖPNV-Konzepts mit Kostenschätzung und Darstellung der dadurch erzielbaren Verbesserungen gegenüber der aktuellen Situation

die Beantragung einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung zur Betreibung eines gemeindeeigenen Linienverkehrs

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Eine Kostenschätzung liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...