Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ergänzender Sachverhalt vom 13.10.2020:

In der Ortslage Christinenfeld besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8 Teil 1 seit 13.05.2006 und Nr. 8 Teil 2 seit 05.02.2005. Nach mehreren Anläufen einer Erschließung durch die jeweiligen Eigentümer der Flächen soll diese nunmehr durch den Vorhabensträger Christinenfeld Projekt GmbH und weiteren Investoren realisiert werden. Neben der Herstellung von Leitungsbeständen für Trink-, und Abwasser innerhalb des Gebietes und der Schaffung einer Vorflut zur Niederschlagswasserbeseitigung ist auch der Bau einer 2.700 m langen Abwasserdruckrohrleitung (ADL) von Christinenfeld bis zur Kläranlage Boltenhagen notwendig.  Diese übernimmt der ZVG nach Fertigstellung ins öffentliche Eigentum. Für die Wartung und Unterhaltung der ADL ist für den ZVG zwingend eine befahrbare Wegetrasse notwendig. Auch die Bewirtschaftung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen wäre hierüber möglich.

Die angedachte Trasse verläuft über private Flurstücke, als auch über Flurstücke des Landes M/V sowie der Gemeinde des Ostseebades Boltenhagen.  Für die Sicherung dieser Trasse sind bereits Teilflächen von privaten Eigentümern als auch von der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH angekauft worden.  Mit Ausnahme des Flurstückes 140 sowie einer Teilfläche aus dem Flurstück 96, die der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gehören, ist der Trassenverlauf daher gesichert, wobei das Flurstück 140 ebenfalls ein Wegegrundstück ist, welches bereits jetzt zu ca.50% als Weg für den Bereich Wichmannsdorf- Ausbau genutzt wird.

Geplant ist die Herstellung des Wirtschaftsweges in wassergebundener Form in einer Breite von 4 m. In der Örtlichkeit muss eine Nutzungsanpassung erfolgen, da das in der Flurkarte ausgewiesene Wegegrundstück (Flurstück 140) nicht der Örtlichkeit entspricht.

Die Herstellung des Weges erfolgt nach den üblichen technischen Ausbauparametern kostenfrei für die Gemeinde. Nach gemeinsamer mängelfreier Abnahme sollte die Übergabe des Weges an die Gemeinde erfolgen. Dies ist vertraglich zu regeln.

 

Die Beschlussvorlage wurde in der Gemeindevertreter Sitzung am 27.08.2020 zurückgestellt. Der Bürgermeister, Herr Raphael Wardecki, wurde aufgefordert, mit der Stadt Klütz ein gemeinsames Radwegekonzept zu entwickeln und in der Gemeindevertretung vorzustellen. An dem gemeinsamen Radwegekonzept / Verkehrskonzept wird bereits gearbeitet, sofern das Konzept Vorstellungsreif ist wird es den entsprechenden Gremien vorgestellt.

 

 

Die Projekt GmbH Christinenfeld beginnt wahrscheinlich im Herbst 2020 mit der Erschließung des Baugebietes B- Plan Nr. 8 Christinenfeld. Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt mittels einer Abwasserdruckleitung zur Kläranlage nach Boltenhagen. Die Lage der Leitung ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Abwasserdruckleitung wird auf privaten Grundstücken verlegt bzw. auf gemeindlichen Grundstücken, die als Wegegrundstücke in der Flurkarte vorhanden sind, aber teilweise in der Örtlichkeit nicht.

Bereits vor einigen Jahren gab es Pläne der Stadt Klütz und der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen einen Rad- und Gehweg zwischen Christinenfeld und Boltenhagen zu schaffen. Dies Vorhaben konnte aus diversen Gründen nicht umgesetzt werden.

Durch die nun erforderliche Verlegung der Abwasserdruckleitung ergibt eine neue Möglichkeit zur Schaffung eines Rad- und Gehweges zwischen den beiden Ortslagen auf einer etwas veränderten Trasse.

Der Weg würde in wassergebundener Form in einer Breite von 3,5 m ausgebaut werden. Die Anlage des Weges erfolgt nach den üblichen technischen Ausbauparametern kostenfrei für die Gemeinde. Lediglich die Ackerüberfahrten müssen befestigt werden.

Die Gemeinde muss entscheiden, ob diese Wegetrasse gewünscht ist. Dann wäre ein entsprechender Erschließungsvertrag, mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Inhaltlich würde der Vertrag regeln, dass der Vorhabenträger den Weg einschließlich aller begleitenden Maßnahmen und Planungen herstellt und nach Abnahme kostenfrei an die Gemeinde übergibt.  Der erforderliche Grunderwerb von den Privateigentümern wurde von dem Vorhabenträger bereits geklärt. Entsprechende Zustimmungen oder Bauerlaubnisverträge liegen vor.

Sollte sich die Gemeinde gegen den Weg aussprechen, müssen entsprechende Dienstbarkeiten zu Gunsten des ZVB GVM in die Wegegrundstücke der Gemeinde eingetragen werden. Die Trasse wäre für die Öffentlichkeit nicht nutzbar.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

  1. die Trasse der ADL auf den Flurstücken 96 und 140, wie im anliegenden Lageplan dargestellt.
  2. der Herstellung eines unbefestigten wassergebundenen Wirtschaftsweges auf den Flurstücken 96 und 140 in einer Breite von 4 m zur Unterhaltung und Wartung der ADL durch den ZVG als auch zur eventuellen Nutzung zur Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen wird zugestimmt.
  3. der Wirtschaftsweg wird nach Fertigstellung durch den Vorhabensträger  an die Gemeinde des Ostseebades Boltenhagen nach erfolgreicher gemeinsamer Abnahme übergeben.
  4. sollte dieser Weg nicht der Öffentlichkeit gewidmet werden, werden Geh- Fahr – und Leitungsrechte zu Gunsten des ZVG eingetragen.

 

  1. Der Weg zwischen den Ortslagen Christinenfeld über Wichmannsdorf nach Boltenhagen soll als öffentlicher Geh- und Radweg angelegt werden.
  2. Der Bau des Weges erfolgt zu Lasten der Projekt GmbH Christinenfeld. Dazu ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.
  3. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt Teilflächen der Flurstücke 140 und 96 der Flur 1 Gemarkung Wichmannsdorf für den Wegebau zur Verfügung.
  4. Der Weg wird nur als öffentlicher Weg gebaut und übernommen, sofern die Stadt Klütz auf dem Territorium der Stadt Klütz ebenso verfährt, so dass eine Durchgängigkeit des Weges erreicht ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Nein erst als Folgekosten für die Instandhaltung

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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