Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14230

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die ambitionierten Zielvorgaben der Europäische Union, des Bundes, des Landes und des

Landkreises Nordwestmecklenburgs für die Umgestaltung der Strom- und Wärmeversorgung

sowie des Mobilitätssektors, die unter anderem im Landesenergiekonzept, auch in der Teilfortschreibung Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburgs

aufgeführt werden, erfordern eine sorgfältige und koordinierte Planung in den ländlichen Gemeinden.

 

Auf Grund der unterschiedlichen natürlichen Ressourcen und diverser gesetzlicher Bestimmungen gibt es in eine Vielzahl an unterschiedlichen Konzeptansätzen für eine zukünftige

Energieversorgung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Machbarkeitsstudie in der Stadt Klütz durchzuführen, die eine sinnvolle Verknüpfung der einzelnen energetischen Sektoren Strom und Wärme betrachtet. Ziel ist es, die unter wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekten besten Konzeptansätze in der Stadt Klütz zu identifizieren. Dabei stehen neben den möglichen Energieerzeugungsanlagen vor allem auch die örtlichen Abnehmer aus dem Gewerbe, den Privathaushalten sowie kommunale Liegenschaften mit Ihren Energiebedarfen im Focus.

 

Eine gemeindeorientierte Betrachtungsweise unter Berücksichtigung demografischer Wandlungsprozesse kann hier die nachhaltigsten Konzeptansätze identifizieren. Aufbauen kann

eine solche Untersuchung auf den vielfältigen Arbeits- und Datengrundlagen, die durch das

Regionale Energiekonzept Westmecklenburg (RENK) und durch den landesweit einmaligen

Portalbereich „Energie“ des Geoportals Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt werden.

 

Da sich sowohl der Bund, das Land und der Landkreis hohe Ziele im Bereich der Umstellung

der Energieproduktion sowie des Klimaschutzes gesteckt haben, wird die Konzepterarbeitung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern weitreichend gefördert, was auch eine zügige Inangriffnahme nahelegt.

 

Zudem können sich durch die Bestrebungen des Bundes, des Landes und des Landkreises

Nordwestmecklenburgs zur Versorgung der Bürger der Gemeinden mit einer Breitbandinfrastruktur in den kommenden zwei Jahren Synergieeffekte bei der Konzeptumsetzung ergeben.

Grundlagen für Förderungen hierfür sind aktuell unter anderem:

 

-          Klimaschutzförderrichtlinie des Landes MV (Aktionsplan Klimaschutz)

-          Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V

 

Grundsätzlich werden Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen mit bis 75% der förderfähigen Kosten durch das Land MV gefördert.

 

Als Beispiele sind das Klimaschutzkonzept Boltenhagen zu nennen, hier wurden allerdings nur gemeindeeigene Objekte in die Betrachtung einbezogen, bzw. die Gemeinden Gadebusch:  https://www.lgmv.de/oeffentliche_hand/erneuerbare-energien/klimaschutzkonzept-gadebusch/, oder Rhena: https://klimaschutz-rehna.de/informationen/lokale-potenziale/

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Klütz will die Entwicklung des zukünftigen Energieversorgungssystems in der Gemeinde aktiv gestalten, um die langfristige Sicherung der Daseinsvorsorge für die Bürger in der Gemeinde zu sichern.
  2. Der Bürgermeister der Stadt Klütz wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Ausschreibung und Beauftragung einer Machbarkeitsstudie über die energetischen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde unter der Maßgabe einer maximalen Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vorzubereiten und umzusetzen.
  3. Ziel einer solchen Untersuchung ist, eine Entscheidungsgrundlage für die Stadt zu erarbeiten, auf der konkrete energetische Projekte im gemeindlichen Einvernehmen umgesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  1. Gesamtkosten 60 T€
  2. Eigenanteil 15 T€

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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