Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14218

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Schreiben vom 24.01.2020 wird die Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 5b „Redewisch-Vordeichgelände“ beantragt. Grund der begehrten Aufhebung ist der Ausbau bzw. die Erweiterung der bestehenden Ferienanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 5b.

Die Begründung des Antragstellers ist dem Antrag in der Anlage zu entnehmen.

 

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes wäre das Gebiet nach § 34 BauGB –Einfügungsgebot und teilweise nach § 35 BauGB - Außenbereich zu beurteilen.

Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise und Gestaltung, im Einklang naturschutzrechtlicher und küstenschutzfachlicher Vorgaben, wären für den gesamten Geltungsbereich aufgehoben.

 

Materiell und verfahrensrechtlich hat die Aufhebung eines Bebauungsplanes die gleichen Vorraussetzungen zu erfülllen wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Insofern bedarf es bei einer Zustimmung auch des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der Kostenübernahme durch den Antragsteller und ein Planungsbüro wäre zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5b „Redewisch-Vordeichgelände“ gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers nicht stattzugeben.

 

oder

 

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5b „Redewisch-Vordeichgelände“ gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

Die Gemeindevertretung empfiehlt das Planungsbüro............................................

mit der Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 5b „Redewisch-Vordeichgelände“ zu beauftragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird;

 

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Anlagen

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