25.02.2020 - 8 Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird sich darauf verständigt, an den Grundzügen des B-Planes Nr. 5B festzuhalten. Es soll keine Aufhebung des B-Planes erfolgen, da so die Sicherung des vorhandenen Baurechts verfallen würde. Die anwesenden Ausschussmitglieder empfehlen der Gemeindevertretung die 1. Variante zu beschließen.

 

Anschließend lässt Herr Steigmann über die Empfehlung abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5b „Redewisch-Vordeichgelände“ gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers nicht stattzugeben.

 

oder

 

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5b „Redewisch-Vordeichgelände“ gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

Die Gemeindevertretung empfiehlt das Planungsbüro............................................

mit der Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 5b „Redewisch-Vordeichgelände“ zu beauftragen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage