Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14149

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 41 "Klützer Straße/ Rudolf-Breitscheid-Straße" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durch.

Die planerische Zielsetzung besteht darin, innerhalb des Plangebietes die Wohnnutzung zu sichern und dieser den Vorrang einzuräumen. Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung im Jahr 2017 und den damit einhergehenden neuen Möglichkeiten zur Feinsteuerung von Ferienwohnen innerhalb der Baugebiete, insbesondere in Wohngebieten, sieht die Gemeinde hier Regelungsbedarf in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung. Das Ferienwohnen soll im Plangebiet unzulässig sein. Da es sich um ein bereits bebautes Gebiet handelt, sind aus Sicht der Gemeinde darüber hinaus gehende Regelungen bzw. Festsetzungen mit dem Bebauungsplan nicht erforderlich.

 

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der zugehörigen Begründung wurden vom 21. November 2019 bis einschließlich 03. Januar 2020 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens liegen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Es er-geben sich:

- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichti-gung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu er-gänzen.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist bereits vorhanden und gesichert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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