28.01.2020 - 5 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel berichtet ausführlich über den Sachverhalt. Es wird u.a. über die Rechtsauffassung des Landkreises berichtet, hinsichtlich der Teilung des Wohneigentums. Demnach ist eine Teilung nicht möglich. Es könnte nur die Anzahl der Wohneinheiten festgelegt werden.

 

Anschließend lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage