Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14146

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 der Stadt Klütz aufgestellt. Die Stadt Klütz hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs. 1 KV M-V).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der Anlagen.

Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für Instandhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digi-talisierung oder Breitband.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Vorbericht

 

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Anlagen

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