17.02.2020 - 9 Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Vullert erläutert ausführlich den Haushalt 2020 für die Stadt Klütz. Sie geht dabei insbesondere auf den Ergebnishaushalt mit Jahresergebnis, den Finanzhaushalt mit dem Muster 5b und den Investitionen einschl. Ermächtigungsvorträgen ein. Auftretende Fragen werden beantwortet. 

 

Des Weiteren erläutert Frau Vullert die Änderungen durch das neue FAG 2020. Sie geht insbesondere auf die Sonderzuweisung nach § 27 FAG ein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hebesätze der Stadt 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnitzhebesätzen der Gemeindegrößenklassen des Jahres 2018 liegen.

 

Hierzu erläutert Frau Vullert den Zusammenhang zwischen Nivellierungshebesätze und Schlüsselzuweisungen. Sie weist darauf hin, dass die aktuellen Hebesätze derzeit unter den neuen gesetzlichen vorgegebenen Nivellierungshebesätzen liegen. Mit dem zuvor gefassten Beschluss zu den Hebesätzen A und B erfüllt die Stadt Klütz nunmehr die Voraussetzungen, um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches oder Sonderzuweisungen für das Jahr 2020 im Jahr 2021 erhalten zu können.

 

Die Zuweisung für die Infrastruktur nach § 23 FAG M-V soll verwendet werden für Instandhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung oder Breitband.

 

Anschließend lässt Herr Mevius über die Beschlussvorlagen nebst den bereits im Finanzausschuss besprochen und empfohlenen Änderungen sowie den vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der Anlagen sowie der Änderungen.

Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für Instandhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung oder Breitband.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik: Der Haushaltsplan wurde entsprechend der beschlossenen Änderungen/ Ergänzungen angepasst. Ein Entwurf wurde an die uRab mit der Bitte um Genehmigung gesandt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage