Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14138

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ ist untergliedert in den Erfolgsplan, Finanzplan, die Pläne für die Bereiche „Allgemeiner Kurbetrieb“,

 

„Strand“ und „Parkplätze“, die Stellenübersicht , die Übersicht über die Bereiche des Eigenbetriebes und die Übersicht über die aus den Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen.

 

Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 3.290.543 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 3.363.380 EUR gegenüber stehen. Mit einem Jahresverlust von 72.837 EUR wird      in 2020 gerechnet. Dieser soll vorerst aus den Rücklagen des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ entnommen werden.

 

Im Finanzplan 2020 wird von einem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe

von 115.163 EUR, einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit von -4.132.058 EUR und einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von 3.479.350 EUR ausgegangenen. Der Finanzmittelfonds am Ende des Wirtschaftsjahres beläuft sich auf 329.620 EUR.

 

Damit die Kurverwaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020 tätig werden und auch die Arbeitsfähigkeit der Kurverwaltung gewährleistet werden kann, muss der Wirtschaftsplan schnellst möglich beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ 2020 in der vorliegenden Fassung und ermächtigt gleichzeitig die Kurverwaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung tätig zu werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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