Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13996

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund bereits 2017 mitgeteilten sowie besprochenen Probleme im Zusammenhang mit der Umlegung der Gebühren für den Wasser- und Bodenverband schlägt die Verwaltung die Umlegung der Gebühren an den WBV über die Erhöhung der Grundsteuer A und Grundsteuer B Hebesätze ab dem Haushaltsjahr 2020 vor.

Durch diese Möglichkeit wären Einsparrungen wie folgt möglich: keine Anpassung der Satzung mehr erforderlich, nur noch der Grundsteuerbescheid, Einsparung von Kosten (Programm, Porto, Papier, Umschläge ect.), Einsparung von Zeit (Erstellung und regelmäßige Neukalkulation der Satzung, Bescheiderstellung und Druck, Widerspruchsbearbeitung ect).

 

Als Anlage ist die Berechnung der Hebesätze für die Deckung der Umlage an den Wasser- und Bodenverband für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beigefügt.

 

Zur Umsetzung der neuen Hebesätze müsste eine Hebesatzsatzung mit den neuen Hebesätzen erlassen werden.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Hebesätze der Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab dem 01.01.2020.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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