04.02.2020 - 5 Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krawetzke regt an die Berechnung der Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Hebesätze der Grundsteuer A und B nach dem Verhältnis der Flächengröße vorzunehmen. Dem Vorschlag folgen die Ausschussmitglieder.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Grundsteuer A und B. Die Berechnung der Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Grundsteuer A und B soll unter der Voraussetzung, dass die Umlegung der WBV Gebühren nach dem Verhältnis der Flächengröße zu berechnen ist.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung.

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes über die Hebesätze der Grundsteuer A und die Grundsteuer B ab dem 01.01.2020, nebst der o. g. Änderungen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage