Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11107

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Fachklinik für Stressfolgeerkrankungen auf dem Areal des Schlosses Lütgenhof der Stadt Dassow. Die Nutzung des Schlossgebäudes als Hotel soll nicht weiter verfolgt werden. Neben der Umnutzung des Schlosses und des untergeordneten Bestandsgebäudes ist die Errichtung eines Klinikgebäudes vorgesehen. Gemäß den konzeptionellen Überlegungen soll die Klinik inklusive Neubau eine Anzahl von 120 Betten für die Behandlung von Patienten vorhalten.

Mit dem Standort Schloss Lütgenhof hat sich ein Standort für den Betrieb einer solchen Einrichtung in landschaftlich reizvoller Lage und Umgebung i.V. mit der Infrastruktur der Stadt Dassow gefunden.

Somit soll die nachhaltige Nutzung des bisherigen Hotelstandortes gesichert werden. Ebenso kann mit der geplanten Nutzung die Zukunft der denkmalgeschützten Schlossanlage gesichert werden. Sowohl die Erhaltung der denkmalgeschützten Anlage als auch die maßvolle Entwicklung werden durch die vorliegende Bauleitplanung und der damit ermöglichten künftigen Nutzung als Klinik vorgenommen.

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Dassow „Dassow – Schloß Lütgenhof“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Die Planung wird von der Gemeinde Kalkhorst befürwortet. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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