Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12616

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen führt derzeit das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohenwieschendorf" durch. Mit der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sollen verbindlichen Vorgaben zur künftigen Gestaltung des Ortsbildes für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 27 erlassen werden.

 

Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 besteht darin, den Tourismus und die familienbezogene Freizeit- und Feriengestaltung zu fördern und einen konkurrenzfähigen Standort aufzubauen. Ziel ist es, durch unterschiedliche Nutzungsbausteine ein qualitativ hochwertiges und vielschichtiges Angebot zu schaffen, das vielfältigen Bedürfnissen gerecht wird. Für die bereits entstandenen Baulichkeiten und Anlagen wird mit dem Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 27 als neues Planverfahren eine bauplanungsrechtliche Grundlage geschaffen. Dazu gehört auch die Optimierung und Fertigstellung der Ferienhausanlage unter der Maßgabe, die Ferienwohnungen den modernen Ansprüchen und Bedürfnissen anzupassen. Dies schließt auch die harmonische Einbettung der Ferienhausanlage in die Landschaft ein. Zu diesem Zweck wird parallel zum Bebauungsplan Nr. 27 die Gestaltungssatzung für den Bereich der Ferienhaussiedlung aufgestellt.

Grundlage bildet hierfür die Landesbauordnung M-V (LBauO M-V), § 86.

Die Gemeinde erlässt die örtlichen Bauvorschriften zur Verwirklichung baugestalterischer und städtebaulicher Absichten.

Der örtliche Geltungsbereich umfasst das Ferienhausgebiet innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf".

 

Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung der Gestaltungssatzung sieht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben keine Behörden- oder Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Die Satzung ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und erlangt Rechtskraft durch ortsübliche Bekanntmachung. Die Gemeinde kann wählen, ob sie die Satzung vollständig bekannt macht oder auf die Ersatzbekanntmachung zurückgreift.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf"" gemäß Anlage als Satzung.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf"" ortsüblich bekannt zu machen. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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