07.08.2018 - 6 Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert die Beweggründe der Gemeinde zur Aufstellung der Satzung.

Um eine Einheitlichkeit der Bebauung in der Ferienhaussiedlung zu gewährleisten ist es notwendig, die gestalterischen Festsetzungen im Rahmen einer Gestaltungssatzung zu regeln. Als Grundlage für die gestalterischen Festsetzungen dient das Musterhaus.

Die Gestaltungssatzung ist losgelöst vom Bebauungsplan als separate Satzung anwendbar.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf"" gemäß Anlage als Satzung.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die "Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet der Ferienhaussiedlung innerhalb des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 27 "Anleger Hohen Wieschendorf"" ortsüblich bekannt zu machen. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage