Beschlussvorlage - GV Bolte/18/12467
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Zustimmung als Träger öffentlicher Belange;
hier: Verlegung Abwasserdruckrohrleitung Tarnewitz - Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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06.06.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seitens des Zweckverbandes Grevesmühlen werden Maßnahmen geplant, um eine sichere und effektive Abwasserentsorgung zu erzielen. Folgende Maßnahme ist für 2018 noch vorgesehen: Verbesserung und Sicherstellung der Abwasserüberleitung von Tarnewitz nach Boltenhagen, Bau einer zusätzlichen Abwassedruckrohrleitung.
Auf der Strecke Tarnewitz-Boltenhagen befindet sich aktuell eine ADL aus früheren Zeiten, welche vom ZVB GVM betrieben wird. Der vorh. Leitungsbestand ist aufgrund der stetigen Gemeindeentwicklung allein nicht mehr ausreichend, so dass die Verlegung einer zusätzlichen ADL notwendig wird.
Die neu geplante Trasse soll möglichst nah an der vorh. Leitung liegen. Die zusätzliche ADL soll im Horizontalspülverfahren verlegt werden. Hierbei handelt es sich um ein grabenloses verfahren mit nur punktuellen Baugruben (Kopflöchern).
Mit der technischen Planung wurde das Ingenieurbüro H. Wittenburg aus Wölschendorf durch den Zweckverband beauftragt.
Von der Neuverlegung der Abwasserdruckrohrleitung Tarnewitz-Boltenhagen sind die sich in der Anlage befindlichen Grundstücke betroffen.
Die Baumaßnahmen dienen der besseren, effektiven Abwasserentsorgung der Gemeinde Boltenhagen und sind somit von öffentlichem Interesse.
Hierzu ist es erforderlich dem Zweckverband Grevesmühlen auf den gemeindeeigenen Flurstücken (öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen) die Verlegung der Abwasserdruckrohrleitung mit dazugehörigen Anlagen, gemäß den in der Anlage befindlichen Lageplänen, zu gestatten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt der Grundstücksbenutzung auf den gemeindeeigenen Flurstücken (lt. Anlage) als Träger öffentlicher Belange zu.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gestattet dem Zweckverband Grevesmühlen auf den öffentlichen, gemeindeeigenen Flurstücken (lt. Anlage) Abwasserdruckrohrleitung mit dazugehörigen Anlagen, gemäß anliegenden Lageplänen, zu verlegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erklärt sich mit einer grundbuchrechtlichen Sicherung des künftigen Leitungsbestandes, gegen Zahlung einer einmaligen Entschädigung einverstanden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad bevollmächtigt dem Bürgermeister Ch. Schmiedeberg zur Freigabe der, in der Anlage befindlichen, Lagepläne.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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X | finanziellen Auswirkungen. Einnahmen Entschädigungszahlungen für Dienstbarkeiten |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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645,6 kB
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586 kB
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3
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709,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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360,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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60,3 kB
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