Beschlussvorlage - GV Ziero/17/11485

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gutshaus Zierow, ein dreigeschossiges Haus, wurde im klassizistischen Stil und nach englischem Vorbild um 1820 erbaut. Das Gutshaus mit Park ist heute als Baudenkmal erfasst, der Erhaltungszustand ist gut.

 

Das „ Gutsschloss “ bildet das Zentrum von Zierow und wird seit Jahrzehnten als „ Berufliche Schule “ des Landkreises Nordwestmecklenburg – Fachschule für Agrarwirtschaft - genutzt.

Als Erweiterung wurden auf dem Gelände der Gutsanlage nachträglich Schul- und Funktionsgebäude errichtet, die den ursprünglichen Charakter der Gesamtanlage beeinträchtigen und einen städtebaulichen Missstand darstellen.

 

Planungsziel ist es, mit dem B- Plan die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen die dafür Sorge tragen, die Gutsanlage als Kulturgut für den Ort Zierow dauerhaft und nicht verfälscht zu erhalten und Missstände oder Fehlentwicklungen planerisch zu verhindern.

 

Die Einbeziehung der umliegenden Bauflächen in den Plangeltungsbereich dient der Gewährleistung einer  geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesen Bereichen unter Berücksichtigung des Umgebungsschutzes der Gutsanlage und der ortstypischen Bebauung in Zierow..

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet : Gemeinde/ Gemarkung Zierow, Flur 1, den Bereich der Gutsanlage Zierow und die angrenzende Umgebungsbebauung umfassend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 7 ha.

 

    Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt :

    im Norden und Nordosten :durch die Lindenstraße

    im Südosten :durch die Wischer Straße

    im Süden und Westen :durch Grünflächen

 

    Es werden folgende Planungsziele angestrebt :

 

-          Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Gutsanlage Zierow.

-          Erhaltung der Gutsanlage als Kulturgut für den Ort Zierow und Sicherung einer ortstypischen Bebauung im Umfeld der Gutsanlage  

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit noch nicht bekannt.

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Anlagen

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