Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11236

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Dezember 2016 wurden die Betriebskostenabrechnung 2015 an den SC Ostseebad Boltenhagen übergeben. Daraus ergab sich eine Nachzahlung von 2.744,91 €.

Der SC Ostseebad Boltenhagen widersprach dieser Betriebskostenabrechnung (s. Anlage).

 

Prüfungsergebnis:

Zu 1) ist korrekt, die Überlasserin (Gemeinde) trägt die Gebäudeversicherung

 

Zu 2) Wartung Abwasserhebeanlage: gemäß BetrKV § 2 Pkt. 3 „Betriebskosten sind dieKosten der Entwässerung, hierzu gehören die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.“

Niederschlagswasser: gemäß Betreibervertrag § 1 Pkt. 3 a trägt die Nutzerin für die Anlage anfallende Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung:.... Entwässerung. Das OLG Düsseldorf (WuM 2000,591) fasst die Kosten für das Abführen von Oberflächenwasser begrifflich unter die Enwässerungskosten. Dieser Ansicht schließt sich der LG Berlin an.

 

zu 3) bzgl. des Niederschlagswasser wurde nie eine Festlegung getroffen, dass der SC Ostseebad Boltenhagen eine Freistellung des Niederschlagswasser erhält. Eine Anpassung des Niederschlagswasser ist erfolgt, im Jahre 2010 sind noch monatliche Gebühren in Höhe von 240,00 € (im Jahr ca. 2.880,00 €) angefallen (lt. Protokoll), jedoch im Jahre 2015 nur noch eine Jahresgebühr von 436,58 €. Eine nachweisliche Prüfung ist den Unterlagen nicht entnehmbar.

 

Somit wird empfohlen die Betriebskostenabrechnung 2015 um den Betrag in Pkt. 1 genannt zu korrigieren. Die restliche Forderung bleibt bestehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, ............................................................

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto: 12-42401-44259000

Mittel: 4.200,00

Bereitstellung: zusätzliche Einnahmen

 

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Anlagen

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