Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11310

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Die Öffentlichkeit konnte sich frühzeitig über die Inhalte der Planung und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Planung unterrichten und Stellungnahmen zu den Inhalten in der Zeit vom 10. Mai 2016 bis zum 17. Mai 2016 im Amt Klützer Winkel, Bauamt, abgeben.

Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis zum 20. Juni 2016 im Amt Klützer Winkel, Bauamt, öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.05.2016 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Stellungnahme von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und die zugehörige Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Die Planunterlagen sind maßgeblich um die Erkenntnisse der Ver- und Entsorgung und die Anforderungen der Ver- und Entsorgung sowie die Regelung der Ausgleichs- und Ersatzbelange zu ergänzen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gemäß Empfehlung des Landkreises angepasst.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Hohenkirchen in Kraft.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen den Bebauungsplan Nr. 26 begrenzt

-          im Westen durch bebaute Grundstücke westlich der Strandstraße 4c-4d,

-          im Norden durch das Grundstück Strandstraße 3A,

-          im Osten durch Grünflächen und im Anschluss daran durch Flächen der Landwirtschaft,

-          im Süden durch das Grundstück eines ehemaligen Schafstalles (Strandstraße 12),

-                                                                                bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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