Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10907

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Grundstück Dünenweg 3 (Flurstück 34/44, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen) ist eine Hotelanlage „Baltischer Hof“ geplant. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20.1.

Der Vorhabenträger wird den Vorentwurf für das Hotelvorhaben auf der Bauausschusssitzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen am 02.11.2016 vorstellen. Für die weiterführende Planung wird die Stellungnahme/gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde hinsichtlich folgender Punkte benötigt:

1.       Geplante Mansarddächer, die Erker- und Balkongrößen sowie die Angaben über Erkerlängen und Größen von Gauben und Giebeln

2.       Teilungsgenehmigung nach dem WEG/Teileigentum. Für die Finanzierung des Vorhabens und den Verkauf der einzelnen Suiten benötigen die Vorhabenträger eine Abgeschlossenheitsbescheinigung über die Suiten und dem gewerblichen Teileigentum.

3.      Mögliche Bebauung im Küstenschutzstreifen als offene Holzkonstruktion für Strandtoiletten/Umkleiden und einem gastronomischen Service im Außenbereich

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich folgender Punkte herzustellen oder zu versagen:

1.       Geplante Mansarddächer, die Erker- und Balkongrößen sowie die Angaben über Erkerlängen und Größen von Gauben und Giebeln

2.       Teilungsgenehmigung nach dem WEG/Teileigentum. Für die Finanzierung des Vorhabens und den Verkauf der einzelnen Suiten benötigen die Vorhabenträger eine Abgeschlossenheitsbescheinigung über die Suiten und dem gewerblichen Teileigentum.

3.      Mögliche Bebauung im Küstenschutzstreifen als offene Holzkonstruktion für Strandtoiletten/Umkleiden und einem gastronomischen Service im Außenbereich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger sollte vertraglich geregelt werden

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Anlagen

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