Beschlussvorlage - GV Bolte/16/10149
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36.1 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf
und Sport- und Freizeitanlage
hier: Erneuter Entwurfs-und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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16.02.2016
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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03.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage durch. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der der Zeit von 10. Oktober bis 12. November 2013, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte verkürzt in der Zeit vom 06. März 2014 bis zum 20. März 2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden jeweils beteiligt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 08. Oktober 2015 beschlossen, das Planverfahren mit einem geänderten Plangeltungsbereich entsprechend Variante 2 weiterzuführen. Es erfolgt in diesem Zusammenhang die Teilung des Plangeltungsbereiches in den Bebauungsplan Nr. 36.1 und in den Bebauungsplan Nr. 36.2. Die Fortführung erfolgt in separaten Planverfahren.
Die Zielsetzungen der Gemeinde bestehen vordergründig in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen als Basis für die Realisierung der saisonalen Parkplätze südlich der Straße zum Klärwerk in Verbindung mit dem Shuttle-Verkehr im Ostseebad Boltenhagen. Damit eng verbunden ist die verkehrliche Entlastung der Ortslagen des Ostseebades, insbesondere der Ostseeallee, welche zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beiträgt. Diese städtebaulichen Zielsetzungen sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 36.1 realisiert werden. Die vorliegenden schallschutztechnischen Untersuchungen sind hinsichtlich der Auswirkungen auf die vorhandene Bebauung zu überprüfen.
In Folge der Teilung des Bebauungsplanes ist es notwendig, die Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange separat und erneut für den jeweiligen Teil des Bebauungsplanes durchzuführen.
Zunächst erfolgt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36.1 mit dem Ziel, zeitnah die saisonalen Parkplätze südlich der Straße zum Klärwerk in Verbindung mit dem Shuttle-Verkehr im Ostseebad Boltenhagen realisieren zu können.
Die Ergebnisse der Abwägung aus dem vorangegangenen Beteiligungsverfahren (erneuter Entwurf) werden gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.03.2015 entsprechend für den Geltungsbereich des Bebauungsplane Nr. 36.1 in die Planunterlagen eingearbeitet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 36.1 für das Gebiet begrenzt
- im Nordosten: durch Grünflächen/ landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Straße zum Klärwerk,
- im Osten: durch die Sportanlage,
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker),
- im Nordwesten: durch die Klützer Straße,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Auslegung bestimmt.
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Text (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
- Auf eine erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB kann verzichtet werden.
- In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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