16.02.2016 - 7 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36.1 der G...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Bauausschussmitglieder diskutieren die Beschlussvorlage kontrovers. Insbesondere wurde der Lärmschutz, in Richtung Friedrich-Engels-Straße und in Richtung Wichmannsdorf thematisiert. Die Entwässerung, die Lage des Kreisverkehres und die Teilung des Planes, insbesondere die Teilung des Planes in den jetzt weiterzuführenden Planes 36.1 wurde diskutiert. Städtebaulich bietet sich an, dass Plangebiet insgesamt zu überplanen. Seitens der Ausschussmitglieder wurde Unverständnis geäußert, dass noch keine städtebauliche Vereinbarung zu Stande gekommen ist.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die erneuten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 36.1 für das Gebiet begrenzt

-im Nordosten: durch Grünflächen/ landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Straße zum Klärwerk,

-im Osten: durch die Sportanlage,

-im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker),

-im Nordwesten: durch die Klützer Straße,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textes (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Auslegung bestimmt.

 

  1. Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Text (Teil B) sowie die Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

  1. Auf eine erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB kann verzichtet werden.

 

  1. In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Mit der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Zustimmung:

4

Ablehnung:

4

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage