Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9873

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen ist aus diversen Gründen erforderlich:

 

  1. Das Gemeindewappen wurde durch das Innenministerium M-V genehmigt. Nunmehr hat das Innenministerium M-V die Gemeinde aufgefordert, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.

 

  1. Die Behandlung von Bauanträgen/Bauvoranfragen in öffentlicher/nichtöffentlicher Sitzung führt seit einiger Zeit zu großem Diskussionsbedarf. Zurzeit ist in der Hauptsatzung nicht geregelt, dass diese Anträge ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass grundsätzlich eine nichtöffentliche Behandlung erforderlich ist, da andernfalls ein Verstoß gegen den Datenschutz gegeben wäre.

 

  1. Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in der Amtsausschusssitzung vom 10. August 2015 beschlossen, ein amtliches Informations- und Bekanntmachungsblatt für das Amt Klützer Winkel und seine amtsangehörige Gemeinden zum 1. Januar 2016 zu beauftragen. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des gesamten Amtsbereiches zugestellt. In dem Amtsblatt werden Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB abgedruckt. Aufgrund dessen muss die Gemeinde Hohenkirchen die Regelungen der öffentlichen Bekanntmachungen in ihrer Hauptsatzung anpassen.

 

 

Neue Anlagen:

In der Anlage sind neu hinzugefügt:

  • Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Behandlung von Bauanträgen im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil einer Sitzung.
  • Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Amtes Klützer Winkel zur Behandlung von Bauanträgen im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil einer Sitzung.
  • Ideen und Vorschläge eines Einwohners der Gemeinde Hohenkirchen für die Neufassung der Hauptsatzung
  • Hinweis zu § 8 - Entschädigung - 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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