17.03.2016 - 10 Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung der G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen erklärt, dass Vorschläge eines Bürgers bereits im Bauausschuss diskutiert und beraten worden sind. Es schlägt vor, diese Vorschläge einzeln zu beraten.

 

Herr Peplau merkt an, dass die Hauptsatzung nicht dem Vorschlag des Städte- und Gemeindetags – Arbeitshilfe 2014 – entspricht.

Herr Longerich erklärt, dass die Satzung nach der Arbeitshilfe aufgestellt worden ist. Die Änderungen zur Arbeitshilfe kommen aus Vorschlägen der Gemeinde bzw. aus bereits früheren Festlegungen der Gemeinde.

 

 

§ 1 – Name / Wappen / Dienstsiegel

Keine Änderung des Entwurfs.

 

 

§ 2 – Ortsteile

Herr van Leeuwen stellt den Antrag, die Ortsteile chronologisch zu ordnen.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

§ 3 – Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner

Abs. 3 kann vor Absatz 1 gesetzt werden.

Im Absatz 3 bzw. dann Abs. 1 ist im ersten Satz zu ändern:

Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretung Fragen an alle […]

Die Verwaltung soll prüfen, ob Abs. 1 gegebenenfalls gestrichen werden kann.

 

§ 4 – Gemeindevertretung

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die öffentliche / nichtöffentliche Behandlung von Bauanträge von Bauvoranfragen.

Herr Peplau führt aus, dass seiner Meinung nach Bauanträge öffentlich behandelt werden müssen. Herr van Leeuwen erläutert, dass die Amtsverwaltung Stellungnahmen von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde sowie vom Datenschutzbeauftragten des Amtes Klützer Winkel eingeholt hat. Demnach sollten Bauanträge nichtöffentlich behandelt werden.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren intensiv über das Für und Wider der Behandlung von Bauvorhaben im öffentlichen Teil.

Herr Peplau stellt den Antrag, dass Bauanträge von Bauvorhaben nur noch im öffentlichen Teil und Berücksichtigung der gesetzlichen Normen (ohne personenbezogenen Daten und ohne konkrete Pläne des Innenausbaus und der Lage der Räume).

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Ebermann merkt an, dass eine frühzeitige Beteiligung von Interessierten in den Fachausschüssen erfolgen soll.

 

§ 6 – Bürgermeister / Stellvertreter

Herr Peplau ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Wertgrenzen in Absatz 1 Ziffer 1 in Höhe von 5000,00 Euro bzw. 500,00 Euro zu hoch sind.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Wertgrenzen.

 

Herr Buckow stellt den Antrag, die Wertgrenzen in § 6 Absatz Ziffer 1

Für einmalige Leistungen auf 2.500 Euro und für wiederkehrende Leistungen auf 500 Euro pro Monat festzulegen.

Dem Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

 

Herr Musilinski stellt den weitreichenden Antrag, die Wertgrenzen in § 6 entsprechend der Arbeitshilfe vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2014 festzulegen.

Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltung abgelehnt.

 

Herr Ebermann stellt den Antrag, die Wertgrenze für Verpflichtungen der Gemeinde i.S.d. § 39 Abs. 2 Satz 5 KV M-V gemäß § 6 Abs.3 auf 5.000 Euro festzulegen. (wiederkehrende Verpflichtungen bleiben auf 250 Euro)

Dem Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Herr van Leeuwen stellt den Antrag, § 6 Abs. 4 mit  „Stellungnahme von Nachbargemeinden (vor Abgabe der Stellungnahme soll die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Empfehlung des Bauausschusses einholen)“ als Ziffer 5 zu erweitern.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herrn Peplau stellt den Antrag, § 7 zu streichen

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren, ob die Entschädigung auf die Höchstsätze geändert werden sollen.

Herr  Ebermann stellt den Antrag, § 8 nicht zu verändern.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Herr van Leeuwen stellt den Antrag, in § 9 Absatz 5 die Postleitzahlen zu streichen.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr van Leeuwen stellt nunmehr die geänderte Hauptsatzung zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen mit den voher genannten Änderun­gen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

10

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

- Genehmigungsverfahren bei uRAB geführt

- Genehmigung liegt seit 30. Mai 2016 vor

- sofortige Ausfertigung der Satzung erfolgt und Veröffentlichung veranlasst

- Satzung ist in Kraft getreten

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Anlagen zur Vorlage