Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9697
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz i. Z. m. dem Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck
Aufstellungsbeschluss
Billigung des Vorentwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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10.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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12.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz beabsichtigt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck den Flächennutzungsplan zu ändern.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 35 sollen Flächen im westlichen Bereich der Ortslage Goldbeck planungsrechtlich für eine Wohnbebauung vorbereitet werden. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich so gewählt, dass die bereits bebauten bzw. vorgeprägten Flächen im Süden in das Gesamtkonzept eingebunden werden können. Eine genaue Auseinandersetzung hinsichtlich der Planungsabsichten wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Der Bebauungsplan Nr. 35 wird in einem zweistufigen Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches aufgestellt.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 35 sind im Flächennutzungsplan bislang als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Entsprechend der Zielstellungen des Bebauungsplanes Nr. 35 ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35. Der Bebauungsplan Nr. 35 nimmt nur einen Teil des Bereiches der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ein.
Da neben dem Wohnen auch eine das Wohnen nicht störende gewerbliche Nutzung als Ziel angesehen wird, soll eine entsprechende Darstellung der Art der baulichen Nutzung vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz i. Z. m. dem Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
nördlich: von der Dorfstraße,
südwestlich: von Grünland, einer mit Bäumen bewachsenen Fläche sowie landwirtschaftlichen Flächen,
südöstlich: von einer mit Bäumen bewachsenen Fläche und Grünland,
nordöstlich: von Grünland und einem bebauten Grundstück der Ortslage Goldbeck südlich der Dorfstraße.
Das Plangebiet ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- planungsrechtliche Vorbereitung von Flächen für das Wohnen und das Wohnen nicht störendes Gewerbe.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
6. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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663,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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