10.09.2015 - 9 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Fläche auf der sich der ehemalige Pferdeteich befindet, wird aus dem Flächennutzungsplan entfernt. Des Weiteren wurde die umgeänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt der Stadtvertretung folgfende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz i. Z. m. dem Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Klütz für den westlichen Teil der Ortslage Goldbeck. Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:

 

nördlich:von der Dorfstraße,

südwestlich:von Grünland, einer mit Bäumen bewachsenen Fläche sowie landwirtschaftlichen Flächen,

südöstlich:von einer mit Bäumen bewachsenen Fläche und Grünland,

nordöstlich:von Grünland und einem bebauten Grundstück der Ortslage Goldbeck südlich der Dorfstraße.

 

Das Plangebiet ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

 

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

- planungsrechtliche Vorbereitung von Flächen für das Wohnen und das Wohnen nicht störendes Gewerbe.

 

3.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

6.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage