Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8419

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt im Ortskern ein förmliches Sanierungsverfahren nach den Bestimmungen des BauGB durch. Für jedes betroffene Grundstück ist dessen Wert vor Beginn und nach Ende des Sanierungsverfahrens zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag ist als grundstücksbezogener Sanierungsvorteil vom Eigentümer des Grundstückes in Form eines Sanierungsbeitrages (§ 154 BauGB) an die Stadt zu zahlen. Die Zahlung erfolgt nach Abschluss des Sanierungsverfahrens aufgrund eines dann zu erlassenden Beitragsbescheides. Andererseits kann (§ 154 Abs. 3 BauGB) der Sanierungsbeitrag vor Abschluss des Sanierungsverfahrens abgelöst werden.

Die Stadt Klütz hat mit Beschluss vom 06.09.2010 allen Grundstückseigentümern das Angebot unterbreitet, den Sanierungsbeitrag abzulösen und hierauf einen Bewertungsabschlag in Höhe von 20 % zu gewähren. Dieses Angebot galt bis Anfang Januar 2011. Von ca. 160 Grundstückseigentümern nahmen ca. 120 das Angebot an.

Es wird der Vorschlag unterbreitet, den restlichen ca. 40 Grundstückseigentümern ein 2. Angebot zum Abschluss einer Ablösevereinbarung zu unterbreiten und hierfür einen Bewertungsabschlag in Höhe von 10 % zu gewähren. Dieses 2. Angebot soll befristet werden (Abschluss der Vereinbarung) bis zum 30.09.2014.

Nachrichtlich:

Unterschiedsbetrag aller Grundstücke  385 T€

Angebot 2010 angenommen   282 T€ (davon 56 T€ als Bewertungsabschlag)

noch festzusetzen / 2. Angebot   103 T€

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet der Stadt Klütz, die bisher keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Klütz über die Ablösung des Sanierungsbeitrages geschlossen haben, ein 2. Angebot zum Abschluss einer Ablösevereinbarung zu unterbreiten. So die Vereinbarungen vor dem 30.09.2014 geschlossen werden, gewährt die Stadt einen Bewertungsabschlag in Höhe von 10 % auf die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis NWM ermittelte sanierungbedingte Bodenwerterhöhung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit

Loading...