Beschlussvorlage - GV Ziero/14/8886

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 2. vereinfachte Änderung erstreckt sich auf das gesamte Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7 „De Poeler Drift“, in Kraft getreten am 07.07.2005. Für das Plangebiet sollen die Textliche Festsetzungen
- zu Gebäudehöhe (hinsichtlich Bezugspunkt und Definition Traufhöhe) und
- zur Gestaltung der Dachformen und Dachaufbauten (hinsichtlich Gaubengröße und der Abstände zu First, Traufe und Ortgang) neu gefasst werden.

 

Die übrigen textlichen Festsetzungen sowie die plangraphischen Festlegungen (Teil A) gelten ansonsten in der jeweils aktuellen Fassung der Ursprungsfassung bzw. der 1. Änderung und Ergänzung unverändert fort. Angesichts unveränderter plangraphischer Festlegungen kann die Änderung als rein textliche Änderung erfolgen.

 

Da mit der Änderung nur die ursprüngliche Konzeption der Gemeinde gemäß der einschlägigen rechtlichen Vorgaben überarbeitet werden soll und die Grundzüge der Planung beibehalten werden, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden. Die zulässige Grundfläche wird gegenüber der rechtskräftigen Fassung nicht verändert, so dass kein zusätzlicher Eingriff erfolgt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB bzw. dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird daher abgesehen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

1)      Der Bebauungsplan Nr. 7 „De Poeler Drift“, in Kraft getreten am 07.07.2005, soll gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert werden.

2)      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Plan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden soll.

3)      Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3(1) BauGB wird abgesehen.

4)      Der vorliegende Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „De Poeler Drift“ und seine Begründung werden gebilligt. Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung ist gemäß § 3(2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die von der Planung betroffenen Behörden sind nach § 4(2) BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu unterrichten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten trägt die NCC Deutschland GmbH.

 

 

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Anlagen

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